
Peer Lilienthal, Haushaltsexperte der AfD-Landtagsfraktion, zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit des Nachtragshaushaltsplan-Entwurfs, den die Landesregierung vorgelegt hat. In dem Papier ist vorgesehen, sämtliche Mehrausgaben (im Umfang von insgesamt knapp 3 Milliarden Euro) über den „Einzelplan 13“ abzuwickeln, also den Einzelplan des Finanzministeriums. Das gibt im Fall der Verabschiedung des Etats am morgigen Mittwoch dem Finanzminister die Möglichkeit, die Gewichte dieser Etatposten beliebig zu verändern – ohne dafür dann jeweils die Zustimmung des Landtags einholen zu müssen. Laut Lilienthal widerspricht dieses Vorgehen dem Grundsatz der Budgethoheit des Parlaments. Dieses sehe nämlich vor, den Zweck öffentlicher Ausgaben möglichst genau beschreiben zu müssen.
Nach den Worten von AfD-Landtagsfraktionschef Stefan Marzischewski ist das Vorgehen der Regierung umso fragwürdiger, da Finanzminister Gerald Heere auf Nachfragen im Ausschuss wiederholt verneint hat, dass sich das Land in einer Notlage befinde und damit zu ungewöhnlichen Schritten in der Haushaltswirtschaft greifen müsse. Auf Nachfragen betonte Lilienthal jedoch, er setze sich nicht für eine Klage der AfD gegen den Nachtragsetat ein, sobald dieser vom Landtag beschlossen sein wird. Die AfD-Abgeordneten allein könnten ein Normenkontrollverfahren vor dem Staatsgerichtshof nicht starten, denn dafür sind mindestens ein Fünftel der Abgeordneten erforderlich.


