6. Jan. 2021 · 
Bildung

Nach dem Ferienende ist von normalem Unterricht noch nichts zu spüren

Deutschland bleibt im Lockdown, und das soll auch für die Schulen gelten. Bund und Länder haben sich am Dienstag darauf verständigt, dass Schulen und Kindertagesstätten bis Ende Januar geschlossen bleiben sollen. Man müsse unterschiedliche Antworten für unterschiedliche Schulformen geben, erklärte Ministerpräsident Stephan Weil am Abend. Nun sollen die Schüler in Niedersachsen ab Klasse 5 bis Ende Januar zuhause bleiben und dort beschult werden. Daran schließen sich bis zum Ende des Schulhalbjahrs zwei Wochen im Wechselunterricht, also in geteilten Schulklassen, an. Für die Grundschulen gab es gestern zwei unterschiedliche Aussagen. Während Weil in der Pressekonferenz am Abend verkündete, die Weihnachtsferien würden dort um eine Woche verlängert, erklärte Tonne in seiner kurz danach verbreiteten Presseinformation, dort gelte in den kommenden Wochen das sogenannte Szenario C, also das Lernen von zuhause aus. Laut Kultusministerium sollen Grundschüler dann ab dem 18. Januar im Wechselmodell unterrichtet werden. Für Abitur- und Abschlussklassen gilt das Wechselmodell dagegen bereits schon wieder ab Montag. Bund und Länder hatten in ihrem Beschluss festgehalten, dass es gesonderte Regelungen für Abschlussklassen geben kann. Für die Kinder der Klassen 1 bis 6 soll in den Szenarien B (Wechselmodell) und C (Lernen von zuhause aus) eine Notbetreuung angeboten werden, in der Regel zwischen 8 und 13 Uhr.

In den Kindergärten soll in Niedersachsen ebenfalls eine Notbetreuung angeboten werden, 50 Prozent der Plätze sollen dafür zur Verfügung stehen, kündigte Weil an. Bei mehr Bedarf werde man aufstocken. Bund und Länder hatten für Eltern vereinbart, dass eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen werden soll, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen. Das Kinderkrankengeld soll dem Beschluss zufolge in diesem Jahr für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt werden. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen pandemiebedingt eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, zum Beispiel weil Schulen und Kindertagesstätten geschlossen bleiben. Im Beschluss von Bund und Ländern heißt es zwar, der Betrieb von Kindertagesstätten und Schulen habe höchste Bedeutung für die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. „Dennoch müssen die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen auch in diesem Bereich verlängert werden.“

Vor den Ferien hatte Kultusminister Grant Hendrik Tonne noch auf ein Wechselmodell ab der 5. Klasse gesetzt. Für die Schüler ab der Sekundarstufe 1 sollte ab dem 11. Januar eigentlich für drei Wochen das sogenannte Szenario B gelten. Die für den Schulstart geplanten Maßnahmen bezeichnete Tonne damals noch als „zusätzliches Sicherheitsnetz“ – der zu geringe Rückgang der Neuinfektionen hat aber auch dieses Sicherheitsnetz reißen lassen. „Die Auswirkungen der bisherigen Maßnahmen sind ernüchternd, sodass wir den Lockdown verlängern müssen“, erklärte Tonne am Abend. Für die Zeit der Schul-Öffnungen plädierte GEW-Chefin Laura Pooth gestern im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick dafür, gerade bei den Grundschulen die Situation noch deutlich differenzierter zu betrachten. Gerade hier seien im Land große Unterschiede zu verzeichnen. „In den Städten gibt es große Klassen in kleinen Räumen, auf dem Land häufig kleine Klassen und große Räume. Besser als ein pauschales Wechselmodell für alle wäre es deshalb, gerade für die Grundschulen einen Schlüssel dafür zu finden, ab welchem Verhältnis eine Grundschule ins Szenario B wechseln sollte“, meint Pooth.

Härtere Kontaktverbote: Spätestens von Montag an, vielleicht aber schon ab kommenden Wochenende soll die schärfere Kontaktbeschränkung gelten: Privat wie auch in der Öffentlichkeit darf jeder Niedersachse nur noch einen Menschen treffen, der nicht zum eigenen Haushalt gehört. Bisher lag die Höchstzahl der Gäste und Kontaktpartner bei fünf Personen, beliebig viele Kinder konnten hinzukommen. Neu ist jetzt auch, dass es eine Ausnahmeregel für Kinder nicht mehr geben wird. Geschäftliche und berufsbedingte Treffen sind von dieser Beschränkung jedoch weiterhin ausgenommen.

Kritik von der AfD: Stephan Bothe (AfD) forderte am Dienstag, Kinder unter 14 Jahren generell von sämtlichen Corona-Beschränkungen auszunehmen. Kinder hätten nachweislich auf das Infektionsgeschehen innerhalb und außerhalb von Schulen und Kindergärten keinen Einfluss. Bund und Länder gingen gestern allerdings den genau entgegengesetzten Weg und bezogen Kinder in die verschärften Kontaktverbote mit ein. Weil sprach von einer „echten Verschärfung, die uns auch nicht leicht gefallen ist“.

15-Kilometer-Regel: Sollte es in einem Landkreis eine Inzidenz von 200 und mehr geben (200 Neuinfizierte je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen), so sollen sich die Bewohner von ihrem Wohnort maximal 15 Kilometer weit entfernen dürfen – und nur bei triftigen Gründen soll der Radius erweitert werden können. Derzeit hat kein Landkreis in Niedersachsen eine so hohe Inzidenz.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #001.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning

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