Lamin Neffati, Sprecher des Naturschutzbundes Nabu, hat alle Gartenbesitzer und -mieter zur Zurückhaltung beim Grünschnitt aufgefordert. "Noch immer ziehen viele heimische Vögel ihre zweite Brut des Jahres groß. Für sie sind Hecken, Büsche und Sträucher sichere Kinderstuben, Schlafplätze und Schutzräume. Der Nabu appelliert, mit Schnittarbeiten an Hecken und Sträuchern bis in den September hinein zu warten, auch wenn ein Pflegeschnitt rechtlich erlaubt wäre", betont Neffati. Gerade Arten wie Amsel, Grünfink oder Heckenbraunelle brüteten noch im Hochsommer. Wer jetzt zur Heckenschere greife, riskiert, Nester zu zerstören und Jungvögel zu gefährden. Ein Blick ins Geäst vor dem Schnitt sei daher unverzichtbar. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz gilt vom 1. März bis 30. September ein Verbot, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze radikal zu kürzen oder zu fällen. Erlaubt sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte, um den Zuwachs zu begrenzen oder die Gesundheit der Pflanzen zu erhalten.