Der Streit um die verkaufsoffenen Sonntage hat am vergangenen Sonntag einen neuen Höhepunkt erreicht. Per Eilantrag hatte die Gewerkschaft Verdi bewirkt, dass die Geschäfte in Garbsen und in hannoverschen Stadtteilen am vergangenen Sonntag nicht öffnen durften – obwohl es vorher genehmigt worden war. Mehrere Geschäfte setzten sich aber über den Gerichtsbeschluss hinweg und empfingen trotz Verbots Kunden. Daraufhin schaltete Verdi die Polizei ein - und will die Geschäftsführungen nun verklagen. Der Fall zeigt zweierlei: Der Druck auf die Landesregierung steigt, einen verbindlichen Gesetzentwurf zu den Ladenöffnungszeiten vorzulegen. Doch Rot-Grün muss sich dann auch entscheiden, auf welche Seite man sich schlagen will.
https://soundcloud.com/user-385595761/viel-kritik-an-neuen-regeln-zur-sonntagsoffnung
An vier Sonntagen im Jahr dürfen die Stadtverwaltungen die Öffnung der Geschäfte genehmigen, so steht es in der momentan gültigen Fassung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten. Im Einzelfall ist sogar ein Sonntag mehr möglich, wenn es ein begründetes öffentliches Interesse gibt. Diese Regelung hat das Verwaltungsgericht Hannover Ende 2015 infrage gestellt. Damals hatte Verdi gegen die hannoversche City-Gemeinschaft geklagt, die unter anderem am 27. Dezember die Geschäfte öffnen lassen wollte. Das Verwaltungsgericht berief sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Staat den Sonntag als Tag der Erholung besonders schützen müsse. Um eine Ausnahme von diesem in der Verfassung verankerten Schutz der Arbeitsruhe am Sonntag zu machen, brauche es deshalb einen gewichtigen Grund. „Ein bloß wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und ein ,Shopping-Interesse‘ potenzieller Käufer genügen grundsätzlich nicht“, heißt es in der Urteilsbegründung der Verfassungsrichter. Das niedersächsische Gesetz enthält aber keine Formulierung, dass für die Ladenöffnung an diesen vier Sonntagen ein Anlass gegeben sein muss, der über die wirtschaftlichen Interessen hinausgeht.
Aber was ist denn nun ein gerechtfertigter Anlass - und was nicht? Über diese Frage entscheiden derzeit offensichtlich die Gewerkschaft Verdi und die Gerichte. Während in Hannovers Innenstadt anlässlich eines Fahrradfestes die Geschäfte öffnen durften, so reichte die Stadtrallye in Garbsen als Grund nicht aus. Verdi verlangt von der Regierung einen Katalog zum neuen Gesetz, der klar definiert, ab wann eine Veranstaltung die Ausnahme von der Sonntagsruhe rechtfertigt. Doch sowohl die Regierung wie auch Opposition und auch der Städte- und Gemeindebund haben Zweifel, dass das der richtige Weg sein kann. „Wir brauchen eine praktikable Regelung ohne viel Bürokratie“, sagt Thorsten Bullerdiek, Sprecher des Städte- und Gemeindebunds. Denn auch eine Checkliste lasse Raum für Interpretation. „In der Heide ist das Heideblütenfest ein gewichtiger Anlass, in Barsinghausen dagegen eher nicht. Wenn nun aber ein Fachmarkt in Barsinghausen Heideblumen verschenkt und daraus ein Riesenevent macht, zählt es dann wieder als Anlass?“, fragt Bullerdiek. Er empfiehlt, sich nicht auf den Anlassbezug zu konzentrieren, sondern die Entscheidung darüber den Kommunen zu überlassen. „Sonst finden wir uns immer wieder vor dem Verwaltungsgericht wieder.“ Stattdessen fordert er eine einheitliche Zahl möglicher verkaufsoffener Sonntage für alle Städte. Denn durch die Regelung für Stadtteile, die wiederum auch verkaufsoffene Sonntage abhalten dürfen, sind momentan Städte wie Hannover und Braunschweig im Vorteil gegenüber denen, die zu klein sind für viele Stadtteile. Auch der SPD-Landtagsabgeordnete Uwe Schwarz vertritt die Auffassung, die Kommunen sollten über den Anlass entscheiden. „Der Anlassbezug ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich, das kann man nicht vereinheitlichen“, sagt Schwarz. Weil aber der Anlassbezug Teil des neuen Gesetzes werden muss, werde es seiner Ansicht nach nicht zu verhindern sein, dass Verdi immer wieder gegen Genehmigungen klagt.
Lesen Sie auch:
Der stellvertretende Landtagsfraktionsvorsitzende der CDU, Dirk Toepffer, wirft Rot-Grün in diesem Punkt Untätigkeit vor. „Ein Katalog hilft nicht, aber der schwammige Begriff ,anlassbezogen‘ muss zumindest umrissen werden“, sagt er. Etwa durch Formulierungen wie „kulturell“. Das gebe den Verwaltungen die dringend benötigte Rechtssicherheit und setze die Hürde niedrig. „Dadurch, dass es momentan gar keine Definition gibt, kann Verdi praktisch alles kippen“, sagt Toepffer. Dass die Regierung das schleifen lasse, sei der eigentliche Skandal. „Es ist gesellschaftlich zwar schwierig, weil man einer Seite auf jeden Fall auf die Füße tritt, doch versuchen muss man es.“
Momentan brüten die Ministerien über einen neuen Entwurf, anschließend soll er zum zweiten Mal im Kabinett beraten werden. Schwarz denkt nicht, dass es eine Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode gibt. „Wir wollen das nicht in Eile abhandeln, sondern alle Positionen berücksichtigen.“ Er rechnet damit, dass der Entwurf frühestens im Sommer in den Landtag kommt. Wenn das Parlament bis zur Landtagswahl im Januar 2018 nicht entschieden hat, wandert das Papier allerdings in den Abfalleimer. (isc)Dieser Artikel erschien in Ausgabe #64.