26. März 2026 · 
MeldungSoziales

Mit 16 in den Stadtrat? Warum eigentlich nicht, findet der Sprecher des Landesjugendrings

Kann man mit 16 Jahren schon über den kommunalen Haushalt mitentscheiden? Nils Lüking vom Landesjugendring fordert im Rundblick-Podcast: Traut der Jugend mehr zu!

In Baden-Württemberg dürfen bereits 16-Jährige in die Kommunalpolitik. Nils Lüking hat noch nicht davon gehört, dass das zu Problemen geführt hätte. | Foto: Link

Der Landesjugendring Niedersachsen begrüßt die Initiative der rot-grünen Regierungskoalition, das Mindestalter für die Wählbarkeit bei den Kommunalwahlen auf 16 Jahre abzusenken. Ebenso wie beim Absenken des aktiven Wahlrechts erkennt der Dachverband der niedersächsischen Jugendverbände auch in diesem Schritt ein gutes Instrument, um der Jugend mehr Gehör zu verschaffen. „Aus unserer Perspektive spricht nichts dagegen, dass junge Menschen auch schon mit 16 Jahren in den kommunalen Räten Verantwortung übernehmen können“, erklärt Nils Lüking im Rundblick-Podcast. Der kürzlich wiedergewählte Vorstandssprecher des Landesjugendrings verweist auf einen Vorreiter: „In Baden-Württemberg gibt es bereits das passive Wahlalter ab 16 Jahren. Es sitzen dort die ersten Jugendlichen auch in den Parlamenten. Und zumindest bei mir ist das noch nicht angekommen, dass das irgendwo in Baden-Württemberg zu großen Problemen geführt hat.“

In Niedersachsen argumentiert die oppositionelle CDU mit Verweis auf die eingeschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger gegen die rot-grünen Pläne. Lüking berichtet in diesem Zusammenhang wiederum aus Baden-Württemberg, wo diese Frage auch intensiv diskutiert worden sei. Dort sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass jugendlichen Ratsleute zumindest nicht in den Aufsichtsrat der Stadtwerke oder ähnliches gehen können. Insgesamt sprechen für den 31-Jährigen aber zwei Argumente dagegen, aufgrund der eingeschränkten Geschäftsfähigkeit Sechszehnjährigen das Ratsmandat gänzlich zu verweigern. „Grundsätzlich handeln junge Menschen im Rat als Vertretungskörperschaft, sie handeln nicht individuell. Das ist also an der Stelle noch mal ganz klar zu differenzieren“, sagt Lüking und berichtet aus der Rolle des Jugendverbandlers: „In Jugendverbänden ist es so, dass junge Menschen sich selber organisieren und auch schon im jugendlichen Alter Verantwortung übernehmen. Das geht über Personalverantwortung bis hin auch zu der Finanzverantwortung.“ Er appelliert an die Landespolitiker: „Traut den jungen Menschen das gerne zu.“

Die politische Repräsentation der Jugend sieht Lüking derzeit in Niedersachsen nicht besonders gut ausgeprägt. „Junge Menschen sind im politischen System aktuell ganz schlecht repräsentiert. Wenn wir auf die Zusammensetzung des Landtags oder auch der kommunalen Parlamente schauen, sehen wir, dass viele ältere Abgeordnete dort drin sind. Der Landtag hat zum Beispiel gerade ein Durchschnittsalter von 49 Jahren und es gibt vergleichsweise wenig junge Abgeordnete, sodass junge Menschen hier schlechter Gehör finden“, beklagt Lüking. Er meint, dass sich Wählbarkeit und Wahlberechtigung direkt auf das politische Handeln von Regierungen und Parteien auswirken. Bei der Landtagswahl das Wahlalter auf 16 Jahre abzusenken, hält der Vorstandssprecher für eine gute Initiative, weil dadurch die Belange junger Menschen stärker von der Politik wahrgenommen und berücksichtigt werden würden. „Mit einer Absenkung vom Wahlalter würde man dem ein Stück weit entgegenwirken.“ Zudem handelte es sich dabei um eine Vereinheitlichung. „Wir kennen es ja in Niedersachsen auch bei den Europawahlen. Für die Landtagswahlen würden wir uns das wünschen, für die Bundestagswahlen auch. Aber vielleicht fangen wir erst mal mit der Landtagswahl an.“

Nils Lüking vom Landesjugendring zeichnet mit Niklas Kleinwächter eine Folge vom Politiknerds-Podcast des Rundblicks auf. | Foto: Link

Für die Mitarbeit in einem besonderen kommunalpolitischen Gremium möchte der Landesjugendring junge Menschen nun in besonderer Weise qualifizieren. Im kommunalen Jugendhilfeausschuss sitzen nämlich nicht nur gewählte Vertreter des Stadtrates, sondern auch Delegierte der Träger der freien Jugendhilfe. „Wir haben dort sehr viel Fachexpertise. Das ist sehr, sehr gut für diesen Ausschuss. Und wir haben dann hoffentlich idealerweise auch junge Menschen mit dabei“, beschreibt Lüking sowohl den aktuellen Zustand als auch die Vision. „Junge Menschen sind aus meiner Perspektive die besten Experten für sich selbst. Das heißt aber nicht, dass sie immer in allen Regelungen des Sozialgesetzbuches und der Kinder- und Jugendhilfe komplett firm drin sind“, stellt er fest und schlussfolgert: „Das heißt, es braucht eine Übersetzungsleistung.“

Diese Übersetzungsleistung will der Landesjugendring zum einen in Form von Schulungen und einer Begleitung in den ersten Monaten bieten. Zum anderen überarbeitet der Dachverband zeitnah eine eigene Broschüre zur Arbeit in den Jugendhilfeausschüssen aus dem Jahr 2017. Mit einfließen soll dann auch die jüngste Änderung, die gerade im niedersächsischen Landtag beraten wird. Vorgesehen ist, dass der Kreis derjenigen, die in den Jugendhilfeausschüssen zumindest mit beratender Stimme vertreten sein sollen, künftig ausgeweitet wird. Neu hinzukommen sollen dann beispielsweise sogenannte „Care-Leaver“, also Gruppen junger Menschen, die in Einrichtungen aufgewachsen sind. „Wir begrüßen die Änderungen, die aktuell dort in der Diskussion sind, und müssen natürlich aber noch den Beschluss des Landtages abwarten“, sagt Lüking. Wenn die Änderungen beschlossen sind, soll die überarbeitete Handreichung in den Druck gehen.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #059.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter

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