Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) hat seine Pläne, den Anstieg der Kauf- und Pachtpreise landwirtschaftlicher Flächen zu bremsen und das „Bauernland in Bauernhand zu sichern“, noch einmal geringfügig geändert. Der Entwurf, der nächste Woche im Landtag beraten wird, verzichtet nun auf die zunächst geplante Obergrenze. Anfangs war ein Passus vorgesehen, dass ein Landwirt nicht als Erwerber eines Ackers auftreten dürfe, wenn er schon das Fünffache der betrieblichen Durchschnittsgröße besitzt. Dagegen gab es rechtliche Einwände, folglich hat Meyer die Formulierung aus seinem Entwurf gestrichen. Es bleibt aber bei der Absicht, alle neuen Kauf- und künftig auch alle neuen Pachtverträge genauer unter die Lupe zu nehmen. Sobald der Preis mehr als 30 Prozent des ortsüblichen Durchschnittswertes erreicht, soll der Vertrag nichtig sein. Die Meldepflicht für Pachtverträge gilt zwar schon seit 1985, sie wird aber oft umgangen – und das bleibt bisher ohne Sanktionen. Hier und auch bei Verkäufen will Niedersachsen nun konsequenter vorgehen und geltende unbestimmte Rechtsbegriffe wie „ungesunde Verteilung von Land und Boden“ durch klare Formulierungen ablösen. Damit sei man „bundesweit Vorreiter“.

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Das heißt nun in  der Praxis: Beim Verkauf von Flächen soll zunächst der Pächter den Vorrang genießen, dann ortsnahe Bauern, Junglandwirte und solche, die ökologisch wirtschaften. Es gibt ein Punktesystem. Auch die Kommune kann bevorzugt erwerben (wenn es beispielsweise um Bauerwartungsland geht) oder die landeseigene Niedersächsische Land-Gesellschaft, die den Besitz später dann an Bauern verpachtet. So soll vermieden werden, dass ein Nicht-Landwirt am Markt als Käufer auftritt, der das Land nur als Geldanlage nutzen und weiterverpachten will. Auf diese Weise will Meyer einem aus seiner Sicht beunruhigenden Trend entgegenwirken: Der Anteil der Landwirte in Niedersachsen, die Acker verkaufen, stieg von 2013 zu 2016 um 37 auf 47 Prozent. Der Anteil der Landwirte unter den Käufern von Ackerflächen sank hingegen von 70 auf 61 Prozent. Die Bodenpreise sind zwischen 2007 und 2015 um 126 Prozent gestiegen – und damit in Niedersachsen stärker als in den anderen westdeutschen Ländern. „Diesen Flächendruck müssen wir stoppen“, sagt Meyer. Im Rang herabgestuft werden sollen beim Vorkaufsrecht jene Landwirte, die schon eine „marktbeherrschende Stellung“ haben – also schon mindestens 25 Prozent an einer Gemarkung von mindestens 250 Hektar besitzen. Die von Meyer geplanten Vorkehrungen sollen auch für den Fall gelten, dass sich ein Investor in eine Gesellschaft einkauft, die viele Agrarflächen besitzt. Vor allem in Ostdeutschland nutzen Investoren die Landwirtschaft als Kapitalanlage, denn die Verpachtung verspricht hohe Renditen.

Der CDU-Agrarpolitiker Helmut Dammann-Tamke spricht von einem „hehren Ziel“ in Meyers Initiative, die im Prinzip parteiübergreifend unterstützt werde. Im Detail sieht er aber riesige Probleme, nennt das Gesetz daher „praxisfern“: Der enorme Preisanstieg liege in Niedersachsen nicht an fernen Investoren, die auf den Markt drängten, sondern an den Bedingungen – Bauern bräuchten zur Verbringung von Gülle mehr Land, außerdem habe die Bioenergiebranche die Pachtpreise hochschnellen lassen, ebenso die Vorschrift, für Bauvorhaben die Ausgleichsflächen in drei- bis vierfacher Größe verpflichtend zu machen. „Dadurch entsteht ein enormer Druck.“ Allein im Landkreis Stade würden bis zu 1000 Hektar für verschiedene Ausgleichsflächen benötigt, das sei regelrecht preistreibend. Wenn Meyer nun die Preisbremse einführen wolle, schwäche er damit den Wert der Agrarflächen – mit womöglich großen Wertverlusten und schlimmen Folgen für jene Landwirte, die bisher schon von Krediten der Banken abhängig sind. Den Verkauf von Grundstücken bei einem 30-prozentigen Preisanstieg zu deckeln, auch wenn es etwa um Bauerwartungsland gehe, könne manche Bauern in den Ruin führen. Sie würden dann die letzte Möglichkeit verlieren, sich über Verkäufe sanieren zu können. Nach Dammann-Tamkes Ansicht könnte eine viel wirksamere Dämpfung des Preisanstiegs in einer Änderung der Vorschriften für Ausgleichsflächen liegen.