14. Sept. 2020
Landwirtschaft

Meyer bemängelt Artenschutz-Gesetzentwurf

Christian Meyer, Grünen-Umweltpolitiker, hat Skepsis gegenüber den von der Landesregierung vorgeschlagenen Änderungen verschiedener für den Artenschutz relevanter Gesetze geäußert. In der Landtagsdebatte sagte er, zwar sei für kleine Bäche und Flussläufe ein Gewässerrandstreifen, der nicht bewirtschaftet werden darf, von drei Metern vorgesehen. Aber die Ausnahmen davon dürften per Verordnung von Umwelt- und Agrarministerium geregelt werden, sei also jederzeit beliebig veränderbar. Da das so ist, plädiere er für die Fortsetzung des Volksbegehrens – denn dort seien Ausnahmen verbindlich im vorgeschlagenen Gesetzestext geregelt. Der CDU-Agrarpolitiker Helmut Dammann-Tamke kritisierte im Landtag, er sei mit den Ergebnissen der Verhandlungen zwischen Landesregierung, Naturschutz- und Bauernverbänden sehr zufrieden. Vom Landvolkverband aber hätte er sich „eine Kommunikationsoffensive gewünscht“ und frage sich, warum man „so zurückhaltend und bescheiden geblieben“ ist. Man könne vermuten, dass das Landvolk „den Unmut derer, die sich nicht intensiv mit dem Thema beschäftigt haben, bei der Politik abladen“ wolle.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #161.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter