27. März 2019
Soziales

Menschen mit geistiger Behinderung dürfen an Landtags- und Kommunalwahlen teilnehmen

Menschen, die einen Betreuer an die Seite gestellt bekommen haben, sind künftig nicht mehr pauschal von der Teilnahme an Wahlen ausgeschlossen. Das hat der Landtag gestern mit großer Mehrheit beschlossen. Bei rund 80 bevorstehenden Landrats- und Bürgermeisterwahlen, von denen die meisten parallel zur Europawahl am 26. Mai stattfinden, wird die Regel zum ersten Mal angewandt. Für die gleichzeitig stattfindende Europawahl gilt das noch nicht, denn dafür wäre eine bundesgesetzliche Regel nötig. Auslöser für die Reform ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die alte Regel gegen die Gleichbehandlung verstößt. Bisher wurde Menschen, die einen Betreuer brauchen, weil sie ihre eigenen Geschäfte nicht selbstständig erledigen können, pauschal das Wahlrecht verwehrt. Das ist nach Ansicht des Gerichts verfassungswidrig, weil das nicht zugleich für jene gilt, bei denen ein Familienangehöriger die Hilfestellungen für den Betroffenen leistet.

8000 Menschen profitieren in Niedersachsen von der Reform

Laut Landesrecht ist jetzt vorgesehen, dass die bisher pauschal von der Wahl ausgeschlossenen Menschen wählen dürfen. Ausnahmen soll es geben, wenn ein Richter feststellt, dass die Person nicht in der Lage ist, die politischen Prozesse zu verstehen und seine politische Meinung zu kommunizieren. In solchen Fällen sei es nämlich dem Betreuer nicht möglich, den Willen des Betroffenen bei der Wahl umzusetzen, erklärte Sebastian Lechner (CDU). Von der neuen Regelung profitieren laut Innenminister Boris Pistorius (SPD) rund 8000 Menschen in Niedersachsen, darunter auch solche, die als Straftäter wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Christopher Emden (AfD) rügte, die Reform verstoße gegen den Grundsatz der freien und geheimen Wahl – denn jeder Betroffene sei darauf angewiesen, dass ein Betreuer für ihn agiere. Das könne in Einzelfällen, in denen sich der Betroffene nicht artikulieren könne, problematisch werden.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #059.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter