Im Zweifelsfall lieber in den Harz als an den Maschsee
Von Ratschlägen, generell sämtliche Ausflüge einzustellen, hält Scholz indes wenig. Er sagte: „Es kann im Einzelfall besser sein, zum Spazierengehen in abgelegene Gebiete des Harzes zu fahren als bei schönem Wetter den Maschsee in Hannover anzusteuern.“ Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern hatte Tagesausflüge an die Ostseeküste, auf die Inseln und an die Mecklenburgische Seenplatte für die Zeit zwischen Karfreitag bis Ostermontag untersagt, Touristen aus anderen Ländern dürfen schon seit Mitte März nicht mehr das Land besuchen. Scholz sagte dazu, ähnliche landesweite Schritte plane die niedersächsische Landesregierung ausdrücklich nicht. Allerdings ist tatsächlich vorgesehen, die Bußgeldbestimmungen für jene, die gegen Auflagen des Kontaktverbotes und andere aktuelle Corona-bedingte Einschränkungen verstoßen, landesweit einheitlich zu gestalten. Für Anfang der nächsten Woche rechnet Scholz damit.Lesen Sie auch: Landesregierung berät über höhere Kreditvergabe an Firmen Warum es wichtig ist, die Corona-Hilfe-Anträge korrekt auszufüllen
Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) hatte auf eine Vereinheitlichung gedrungen. „Da es sich nur um Orientierungswerte handeln würde, bleibe den Behörden vor Ort Spielraum für die Bewertung des Einzelfalls“, sagte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages (NST), hat schon konkrete Vorstellungen: Ansammlungen von mehr als zehn Personen in der Öffentlichkeit sollten strafbar sein. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das Verbot öffentlicher Versammlungen verstoße, mache sich ebenfalls strafbar, meint Arning.
Weitere Entwicklungen rund um die Corona-Krise zeichnen sich ab:
Kontrollen für Lebensmittelmärkte: In einigen Discountern werden beispielsweise E-Fahrräder angeboten, während beispielsweise Fahrradhändler nicht öffnen dürfen. Womöglich werde man Discounter noch deutlicher darauf hinweisen müssen, dass sie nur Lebensmittel anbieten dürfen. Dass die Wettbewerbsverzerrung zu Schadensersatzansprüchen an das Land führen könne, glaubt der Sozial-Staatssekretär nicht – denn Basis sei eine Allgemeinverfügung, kein einzelner Verwaltungsakt. Die Allgemeinverfügung selbst halte wohl einer juristischen Überprüfung Stand. Beatmungsgeräte fehlen weiterhin: Es herrscht immer noch ein Mangel an ausreichenden Beatmungsgeräten guter Qualität für die Behandlung von Corona-Patienten, die eine intensivmedizinische Behandlung benötigen. „Wir hatten 2000 bestellt, geliefert worden sind bisher nur vier“, sagte der Infektionsschutzexperte Fabian Feil im Sozialausschuss. Es gebe teilweise Angebote aus China, die sich bei näherer Betrachtung und Prüfung als unbrauchbar erwiesen.