Eine landesweite Anweisung, bestimmte starkbesuchte Urlaubsgebiete und Touristenattraktionen über die Osterfeiertage nicht aufsuchen zu dürfen, wird es nicht geben. Das hat Heiger Scholz, Staatssekretär im Sozialministerium und Leiter des Corona-Krisenstabes, am Donnerstag in der Landespressekonferenz erklärt. „Die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten haben ganz bewusst entschieden, auf Verbote für die Ostertage zu verzichten und es bei einem Appell an die Vernunft der Menschen zu belassen“, betonte Scholz.

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Gleichwohl hätten einige Kommunen die Freiheit und würden diese auch nutzen, für bestimmte, ausgewählte Gebiete Betretungsverbote zu erlassen. Das gelte beispielsweise für den Strand in Cuxhaven, der bereits am vergangenen Wochenende gesperrt worden war, und möglicherweise auch für das Steinhuder Meer. Hier habe der Bürgermeister der Stadt Wunstorf eine Verfügung ausgearbeitet, die allerdings nach bisherigem Stand dann doch nicht wirksam werden soll. Die Landesregierung wolle die Hinweise auf solche Einschränkungen sammeln und sicherstellen, dass diese frühzeitig landesweit bekannt werden. Das Kriterium für ein Betretungsverbot sei, dass die Gefahr drohe, auf engem Raum anderen Menschen zu nahe zu kommen und damit das Ansteckungsrisiko zu erhöhen.

Im Zweifelsfall lieber in den Harz als an den Maschsee

Von Ratschlägen, generell sämtliche Ausflüge einzustellen, hält Scholz indes wenig. Er sagte: „Es kann im Einzelfall besser sein, zum Spazierengehen in abgelegene Gebiete des Harzes zu fahren als bei schönem Wetter den Maschsee in Hannover anzusteuern.“ Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern hatte Tagesausflüge an die Ostseeküste, auf die Inseln und an die Mecklenburgische Seenplatte für die Zeit zwischen Karfreitag bis Ostermontag untersagt, Touristen aus anderen Ländern dürfen schon seit Mitte März nicht mehr das Land besuchen. Scholz sagte dazu, ähnliche landesweite Schritte plane die niedersächsische Landesregierung ausdrücklich nicht. Allerdings ist tatsächlich vorgesehen, die Bußgeldbestimmungen für jene, die gegen Auflagen des Kontaktverbotes und andere aktuelle Corona-bedingte Einschränkungen verstoßen, landesweit einheitlich zu gestalten. Für Anfang der nächsten Woche rechnet Scholz damit.


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Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) hatte auf eine Vereinheitlichung gedrungen. „Da es sich nur um Orientierungswerte handeln würde, bleibe den Behörden vor Ort Spielraum für die Bewertung des Einzelfalls“, sagte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages (NST), hat schon konkrete Vorstellungen: Ansammlungen von mehr als zehn Personen in der Öffentlichkeit sollten strafbar sein. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das Verbot öffentlicher Versammlungen verstoße, mache sich ebenfalls strafbar, meint Arning.

Weitere Entwicklungen rund um die Corona-Krise zeichnen sich ab:

Kontrollen für Lebensmittelmärkte: In einigen Discountern werden beispielsweise E-Fahrräder angeboten, während beispielsweise Fahrradhändler nicht öffnen dürfen. Womöglich werde man Discounter noch deutlicher darauf hinweisen müssen, dass sie nur Lebensmittel anbieten dürfen. Dass die Wettbewerbsverzerrung zu Schadensersatzansprüchen an das Land führen könne, glaubt der Sozial-Staatssekretär nicht – denn Basis sei eine Allgemeinverfügung, kein einzelner Verwaltungsakt. Die Allgemeinverfügung selbst halte wohl einer juristischen Überprüfung Stand.

Beatmungsgeräte fehlen weiterhin: Es herrscht immer noch ein Mangel an ausreichenden Beatmungsgeräten guter Qualität für die Behandlung von Corona-Patienten, die eine intensivmedizinische Behandlung benötigen. „Wir hatten 2000 bestellt, geliefert worden sind bisher nur vier“, sagte der Infektionsschutzexperte Fabian Feil im Sozialausschuss. Es gebe teilweise Angebote aus China, die sich bei näherer Betrachtung und Prüfung als unbrauchbar erwiesen.

„Kontaktnachverfolgung ist das wichtigste“: Nach den Worten des Infektionsschutzexperten Feil ist die wichtigste Aufgabe derzeit, bei jedem Corona-Infizierten so gut wie möglich nachzuverfolgen, mit wem er in der fraglichen Zeit der Ansteckung im engen Kontakt gestanden hat. Mit der gezielten Benachrichtigung und Quarantäne-Schritten sei es dann gut möglich, die weitere drastische Ausweitung der Infektion zu bremsen. Deutschland sei in diesen Schritten schon jetzt „sehr weit“, auch wenn es eine Handy-Ortung, wie sie gerade diskutiert wird, hierzulande noch nicht gibt.

Garantiefonds für neue Kredite: Die Landesregierung berät über einen „Garantiefonds“, mit dem die eigenen Kreditvergaben der landeseigenen N-Bank erweitert werden können. Bisher sind hier 60 Millionen Euro an N-Bank-Krediten geplant. Das Eigenkapital der Förderbank ist mit rund 160 Millionen Euro sehr gering, mit einem Garantieschirm des Landes von bis zu 360 Millionen Euro könnte dies ausgeweitet werden – mit der Folge, dass die N-Bank Kredite im wesentlich größeren Umfang vergeben könnte. Die 360 Millionen Euro könnten dann den Landeshaushalt belasten.