Petra Wontorra, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, hat die Arbeit der „Werkstatträte“ gelobt, die in Behindertenwerkstätten die Interessen der Beschäftigten vertreten. Vor 20 Jahren ist diese Regelung in der „Werkstättenmitwirkungsverordnung“ festgelegt worden. Noch allerdings, sagte Wontorra, blieben die Rechte, die auf Mitwirkung und nicht Mitbestimmung ausgelegt sind, hinter den Möglichkeiten der Schwerbehindertenvertretungen im allgemeinen Arbeitsmarkt zurück. Die Beauftragte fordert daher, die Mitbestimmungsrechte zu erweitern – auch hinsichtlich der Gestaltung des Arbeitsplatzes.