25. Juni 2026 · 
MeldungJustiz

Massive Mängel in der JVA Celle begünstigten die Flucht eines gefährlichen Straftäters

Es hat eine ganze Serie an Pannen in der JVA Celle gegeben, bevor der verurteilte Mörder F. fliehen konnte. Justizministerin Wahlmann verspricht eine intensive Aufarbeitung.

Justizministerin Wahlmann (von links), JVA-Leiterin Maike Pucks und Jens Kozik vom Innenministerium als Berichterstatter im Strafvollzugsausschuss des Landtags. | Foto: Wallbaum

Im Fall des verurteilten Mörders Benjamin F., der am 16. Juni bei einem Ausgang geflüchtet war, sind massive Mängel in der Arbeit der Justizvollzugsanstalt Celle bekannt geworden. Das geht aus einem Bericht von Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) und der Anstaltsleiterin Maike Pucks hervor. Beide trugen am Donnerstag im Landtagsausschuss für Strafvollzug vor. Wahlmann kündigte weitere Untersuchungen an und schloss auch Konsequenzen nicht aus. Die JVA habe für sich bereits einige Verfahrensweisen beendet und Mängel abgestellt.

F. hatte 2010 die damals 23-jährige Melanie R. aus Peine ermordet. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt. Wie Wahlmann im Ausschuss berichtete, war F. zwischen 2021 und 2024 in der Haftanstalt Wolfenbüttel untergebracht, wo er eine intensive Therapie absolvieren sollte. Diese sei über 39 Monate gelaufen, dann aber auf Betreiben der Therapeuten beendet worden. Wie Pucks berichtete, sei der Behandlungserfolg „schwankend“ gewesen. Die Therapeuten hätten zwar die Fluchtgefahr verneint, nicht aber die Gefahr, dass von F. weitere Straftaten ausgehen könnten. Trotzdem entschied die JVA Celle, in die F. dann Ende 2024 zurückkehrte, dem Gefangenen umfangreiche Lockerungen zukommen zu lassen. Er durfte zwischen Ende 2023 und Juni 2026 insgesamt 38mal die Anstalt verlassen, ein Begleiter war nur zu seiner Unterstützung eingeteilt, nicht aber zur Bewachung. Dieser Begleiter musste auch nicht ständig an seiner Seite sein. Den 38. Ausgang nutzte F. zur Flucht mit einem Motorrad, das sich in der Garage seiner Mutter befand. Der ihn zur Seite gestellte JVA-Bedienstete hatte ihn allein dort hingehen lassen.

Im Ausschuss hakten Christian Calderone und Martina Machulla von der CDU nach, wie es sein könne, dass ein gefährlicher Straftäter, dessen mangelnde Therapiefähigkeit aktuell 2024 noch mal attestiert wurde, gleichwohl zur gleichen Zeit ohne Aufsicht in Freiheit kommen konnte. Das könnte an massiven Mängeln liegen, die bei der Überprüfung des Falls bekannt geworden sind:

  • Schlechte Bewertung des Gutachtens: Die JVA Celle interpretierte das Ende 2024 erstellte Therapieergebnis in Wolfenbüttel nicht so, dass F. bei jedem Ausgang streng geschützt werden müsse. Man bezog sich wohl nur auf die dort erwähnte, aber offensichtlich falsch eingeordnete „fehlende Fluchtgefahr“ und gewährte einen Ausgang ohne Pflicht zur ständigen Begleitung.


  • Fehlende Dokumentation: Nach den gesetzlichen Vorgaben muss vor jedem Ausgang intensiv geprüft werden, ob der Betroffene die JVA verlassen darf. Wahlmann sagte, in Celle sei nicht dokumentiert worden, ob das wirklich geschehen ist – oder ob man einfach nur den Antrag von F. entgegengenommen  und gebilligt hat. Eine Dokumentation über das Verhalten des Gefangenen beim Ausgang, die eigentlich verpflichtend angelegt werden muss, sei nicht vorhanden.


  • Was tat der Gefangene mit seinem Geld? Die JVA-Leiterin Pucks erläuterte, F. habe für seinen Ausgang am 16. Juni eine Summe von 200 Euro erhalten – aus dem Geld, das er in der JVA verdiente. Vorgeschrieben sei, dass nach jedem Ausgang festgestellt wird, wofür der Gefangene Geld ausgegeben hat und welche Gegenstände er mitgenommen oder erworben hat. Diese Dokumentation habe aber im Fall von F. gefehlt, erläuterte Ministerin Wahlmann. Der Verdacht bestehe, dass F. bei seinen Ausgängen zur Wohnung seiner Mutter Geld zur Seite legte und so ein Budget für seine Flucht anlegte. F. war mit dem Motorrad nach Italien geflohen, hatte dort einen Unfall, kam ins Krankenhaus und wird dort von Polizisten bewacht. Seine Überstellung nach Deutschland wird angestrebt.


  • Wie kam F. zu dem Motorrad? Referatsleiter Jens Kozik vom Innenministerium hat Hinweise, dass F. ein Motorrad, das in der Garage nahe der Wohnung seiner Mutter stand, auf ihn selbst zugelassen war. Angeblich hat F. dieses Motorrad auch erst in seiner Haftzeit erworben. Wie das möglich gewesen sein konnte und ob die Anstaltsleitung davon wusste, sei noch nicht klar. Auch hierzu sind Dokumente in der JVA Celle offenbar nicht gefunden worden.


  • Drohte konkrete Gefahr für frühere Lebensgefährtin? Wie aus der Unterrichtung im Ausschuss hervorgeht, hat es eine konkrete Gefährdung gegeben. In Kassel leben die frühere Lebensgefährtin von F. und das gemeinsame Kind. Referatsleiter Kozik sagte, für beide habe eine Gefahr bestanden. Auf Nachfragen von Christian Calderone (CDU) wurde deutlich, dass die Polizei am 16. Juni um 15.21 Uhr von F.s Flucht erfuhr, um 16.30 Uhr habe das LKA die Fahndung eingeleitet. Erst gegen 21.30 Uhr habe die Polizei aus der JVA erfahren, dass zwei gefährdete Menschen in Kassel wohnen. Diese seien dann um 22.30 Uhr in Kassel von der Polizei aufgesucht worden. Calderone sagte, F. habe theoretisch die Chance gehabt, mit dem Motorrad in zweieinhalb Stunden in Kassel zu sein – also lange bevor die Polizei dort eingetroffen war.


  • Opposition sieht Verantwortung bei Wahlmann: Die Vertreter der CDU forderten eine strenge Überprüfung der Ausgänge in den Haftanstalten. Die gravierenden Fehler in der JVA in Celle könnten auch in anderen Haftanstalten aufgetreten sein. „Auch über strengere Vorschriften für Ausgänge von gefährlichen Straftätern muss man nachdenken“, sagte Calderone. Wahlmann kündigte eine weitere intensive Aufarbeitung des Falls an und auch eine mögliche Verschärfung der Vorgaben für den Strafvollzug. Dazu trifft sie sich heute mit den Leitungen der Anstalten.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #118.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

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