Maskenpflicht in Bussen und Bahnen wird häufiger missachtet
Claudia Schröder, Vize-Leiterin des Corona-Krisenstabes, berichtet über wachsende Beschwerden von Fahrgästen in Bussen und Bahnen. Nachdem die Maskenpflicht anfangs vom übergroßen Teil der Passagiere beherzigt worden sei, werde diese Pflicht jetzt vielerorts „nicht mehr ernst genommen“. Die Verkehrsbetriebe seien in der Pflicht, auf Kontrollen zu bestehen. Wenn jemand sich auch nach Aufforderung weigere, die Mund-Nasen-Bedeckung anzulegen, könne man ihn auch an der nächsten Haltestelle aussetzen und die Polizei benachrichtigen. In Niedersachsen beträgt das Bußgeld wenigstens 100 Euro – wobei „die wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt“ werden sollten.
Regierungssprecherin Anke Pörksen verdeutlichte noch einmal die Regeln für Feiern im privaten Umfeld: In Gaststätten darf die Teilnehmerzahl bei Hochzeiten, Beerdigungen, Konfirmationen und Taufen nicht mehr als 50 betragen (in anderen Ländern liegt die Zahl höher). Was Feiern im privaten Räumen und Gärten angeht, soll die Teilnehmerzahl „auf das Notwendige beschränkt“ werden – das könne heißen, dass in kleinen Räumen schon 25 Leute nicht zulässig wären. Andere Feiern in Gaststätten gelten maximal zehn Personen (etwa Einschulungsfeiern). Höher kann die Zahl sein, wenn Angehörige von nur zwei Haushalten zusammenkommen. Für größere Veranstaltungen in Hallen und unter freiem Himmel gilt die Obergrenze von 500 Personen – allerdings nur unter Einhaltung strenger Abstandsregeln.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #150.