Die Grünen waren in vielem schon immer etwas anders. Parität der Geschlechter, zeitweilige Trennung von Amt und Mandat und ein deutlicher Hang zur Basisdemokratie. Derzeit läuft gerade die Bewerbungstour für die Urwahl der Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl. Das Motto in den sozialen Medien: #BasisistBoss.

Die Grünen unterscheiden sich allerdings nach wie vor auch in ihrer Finanzierung. Aus den aktuellen Einnahmen geht hervor, dass die sogenannten Mandatsträgerbeiträge bei den Grünen in Niedersachsen nach wie vor eine wesentlich größere Rolle spielen als bei anderen Parteien. Bei diesen Beiträgen handelt es sich um regelmäßige Zahlungen von Abgeordneten oder zum Beispiel auch Bürgermeistern an die Parteien, welche sie für die jeweiligen Aufgaben nominiert haben.

"Eine Kandidatur hängt bei uns nicht vom privaten Geldbeutel ab", sagt Grünen-Chef Stefan Körner - Foto: Grüne Niedersachsen

„Eine Kandidatur hängt bei uns nicht vom privaten Geldbeutel ab“, sagt Grünen-Chef Stefan Körner – Foto: Grüne Niedersachsen

Rund 200.000 Euro werden allein die 20 Abgeordneten der Grünen-Landtagsfraktion in diesem Jahr an die Parteikasse überwiesen haben. Von den Ministern und Staatssekretären kommen noch einmal mehr als 160.000 Euro. Insgesamt machen die Mandatsträgerabgaben rund ein Fünftel der Gesamteinnahmen der niedersächsischen Grünen aus. Die Unterschiede zu anderen Parteien sind eklatant, dort werden die Abgeordneten deutlich weniger stark zur Kasse gebeten. Die 54 Abgeordneten der CDU zahlen beispielsweise jährlich rund eine viertel Million an die Partei, die 14 Abgeordneten der FDP im Landtag etwa 80.000 Euro.

Wer mit Politikern anderer Parteien spricht, sieht teilweise hochgezogene Augenbrauen ob der Summen, die bei den Grünen über den Tisch Richtung Partei gehen. Kritik hört man allerdings nicht. Schließlich sind die Beiträge für alle Parteien inzwischen ein wesentlicher Finanzierungsfaktor sowie rechtlich zulässig. Und niemand könnte oder wollte definieren, wo eine moralische Grenze liegen könnte. Der Grünen-Vorsitzende Stefan Körner sieht in den höheren Beiträgen der Grünen-Abgeordneten gleich zwei große Vorteile. Zum einen erhalte sie der Partei Unabhängigkeit und Neutralität. „Dadurch sind wir weniger abhängig von großen Unternehmensspenden. Und darauf legen wir großen Wert.“ Zum anderen sieht Körner in den Beiträgen vor allem eine gerechte Lösung. „Bei uns müssen die Wahlkämpfer keinen finanziellen Beitrag zum Wahlkampf leisten. Wenn sie gewählt wurden, halten wir aber den Wunsch für gerechtfertigt, dass Mandatsträger die Partei mit einer Abgabe entsprechend unterstützen. Das bedeutet, dass eine Kandidatur nicht vom privaten Geldbeutel abhängt.“

Die Grünen bekämen traditionell die höchsten Beiträge von ihren Abgeordneten, sagt die Politikprofessorin Marion Reiser von der Leuphana Universität in Lüneburg.  Die Beiträge seien im Parteiengesetz auch ausdrücklich vorgesehen. „Sie sind zulässig, weil die Parteigliederungen für die Abgeordneten auch vielfältige Leistungen erbringen, wie zum Beispiel die Unterstützung im Wahlkampf“, erklärt Reiser im Gespräch mit dem Rundblick. „In den Beiträgen drückt sich aus, dass wir eben in einer Parteiendemokratie leben. Die Abgeordneten sind von den Parteien nominiert und vertreten auch deren Positionen.“ Problematisch wären die Beiträge Reiser zufolge nur, wenn die Abgeordneten durch allzu hohe Mandatsträgerbeiträge nicht mehr finanziell unabhängig wären oder wenn diese Beiträge bei der Festsetzung der Diäten einkalkuliert würden. Höhere Diäten durch hohe Mandatsträgerabgaben – das wäre nicht möglich.

So ganz reibungsfrei läuft es mit den „freiwilligen“ Beiträgen dann aber doch nicht immer. So weigerten sich vor drei Jahren die Grünen-Staatssekretäre in der niedersächsischen Landesregierung, die geforderten 15 Prozent der Bezüge an die Partei zu bezahlen. Auch bei Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz gab es Streit um die Berechnungsgrundlage. Grünen-Schatzmeister Matthias Wiebe wurde damals im Weser-Kurier mit den Worten zitiert, dass man über eine Reform dieser Form von Parteienfinanzierung nachdenken müsse. Geändert sich bis heute allerdings nichts. Für die Partei gibt es allein in diesem Jahr dafür auch 391.736 Euro-Gründe. (MB./POS)