Der scheidende Präsident des Landeskriminalamtes, Uwe Kolmey, hat in seiner letzten Rede mehr Rechte für die Polizei in der Strafverfolgung angemahnt. Angesichts der neuen Möglichkeiten der digitalen Kommunikation bräuchten die Ordnungskräfte mehr Möglichkeiten, die Kommunikation potenzieller Straftäter nachzuverfolgen. „Mir fehlt deshalb jedes Verständnis für die Bundesnetzagentur, dass sie nicht gegen jene Provider vorgeht, die sich dem Gesetz widersetzen und Verbindungsdaten nicht wie gefordert speichern“, sagte Kolmey in der Veranstaltung zu seiner Verabschiedung gestern in Hannover.

Wurde von Innenminister Boris Pistorius in den Ruhestand verabschiedet: LKA-Präsident Uwe Kolmey – Foto: kw

Er spielte damit auf die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung an, die laut Gesetz eigentlich zum 1. Juli vergangenen Jahres hätte verpflichtend sein sollen. Damit ist die Auflage für Mobilfunkanbieter gemeint, die Hinweise zu Standort und Verbindungsdaten für einige Wochen zu speichern und der Polizei auf Wunsch auszuhändigen. Das betrifft Daten darüber, von welchem Handy aus wann mit welchem anderen Handy gesprochen wurde. Auch die Standortdaten sollen dazu gehören, allerdings soll deren Aufbewahrungsfrist kürzer sein. Es geht also um Hinweise zur Nutzung von Handys, nicht um das Abhören der Gespräche.

Als im vergangenen Sommer die neue Verpflichtung wirksam werden sollte, hatte die Bundesnetzagentur all jenen Providern, die gegen die gesetzlich auferlegte Speicherung verstoßen, eine wichtige Mitteilung gemacht: Ihnen drohe bei Nicht-Befolgen der Auflage keine Sanktion. Vorangegangen war ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen, das sich jedoch nur auf einen einzelnen Mobilfunkanbieter bezogen hatte. Die Bundesnetzagentur aber leitete eine allgemeine Anweisung daraus ab – offenbar auch vor dem Hintergrund neuer Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung, die von ihren Kritikern als Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Post- und Fernmeldegeheimnis interpretiert wird.

Auch der BKA-Chef mahnt mehr Polizeirechte an

In der Polizei wird die Vorratsdatenspeicherung hingegen als großer Vorteil angesehen, weil es damit möglich werde, die Kommunikationswege von Verdächtigen nachzuverfolgen. Das reiche bis zur Terrorismus-Bekämpfung und zur Überwachung beispielsweise von Verdächtigen in der islamistischen Szene. Dadurch, dass die Bundesnetzagentur einen Verstoß gegen die Speicherpflichten sanktionslos lasse, können sich viele Mobilfunkanbieter den Anfragen der Polizei entziehen. Das gilt umso mehr, als die Speicherung selbst für die Provider aufwendig ist, da es Zeit und Speicherplatz kostet.

Auch Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes, mahnte während des Festaktes zum Abschied von LKA-Präsident Kolmey eine Stärkung der Polizeirechte an, auch er erwähnte die Telekommunikationsüberwachung. Der Bund müsse zudem in Zukunft „deutlich mehr Strafverfahren und Ermittlungen übernehmen und bei Engpässen der Bundesländer aushelfen“, forderte Münch. Ein effektives Vorgehen bei der Überwachung der islamistischen Gefährder, etwa in Bezug auf Fußfesseln, sei bisher nur in einem Teil der Bundesländer möglich – da die dortigen Polizeigesetze derartige Regeln noch nicht vorsähen. Auch in Niedersachsen müsse das Gesetz modernisiert werden, aber man sei hier „auf einem richtigen Weg“, fügte Münch hinzu.

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Am Montag war Kolmey von Innenminister Boris Pistorius (SPD) in den Ruhestand verabschiedet worden. Seine Nachfolge übernimmt zunächst LKA-Vizepräsident Thomas Ring, allerdings nur vorläufig, bis über die Besetzung der Stelle entschieden ist. Der bisherige Favorit, Axel Brockmann, scheidet aus – er ist erst vor wenigen Tagen zum Landespolizeipräsidenten ernannt worden, also zum obersten Chef der Polizei in Niedersachsen.