
Die rot-grüne Landesregierung hat in ihrer Klausurtagung in Adendorf (Kreis Lüneburg) noch keine bahnbrechenden Beschlüsse zum Bürokratieabbau gefasst. Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) sagte, man prüfe die umfangreichen Vorschläge der Kommunen und der Kammern weiter und habe auch vor, bei diesem Thema „disruptiv“ vorzugehen – also ruckartig und nicht, wie bisher stets mitgeteilt, als Folge eines langwierigen Diskussionsprozesses. Was konkret verändert werden soll, sei aber noch nicht festgelegt worden. Man habe sich nur darauf verständigt, Vorschläge in einer Kabinettsvorlage zusammenzufassen, über die dann demnächst im Kabinett abgestimmt werden soll. In einem Punkt allerdings hat Rot-Grün in Adendorf nach eigenen Angaben doch schon eine Festlegung getroffen: Das „Landesamt für Denkmalpflege“, das in Fragen des Denkmalschutzes bisher bei wichtigen Projekten ein Mitspracherecht hat, soll offenbar entmachtet werden. „Das Landesamt wird künftig nur noch eine wissenschaftliche Fachbehörde sein und keine Entscheidungsgewalt mehr haben. Die Kommunen entscheiden“, sagte Lies in der Pressekonferenz.
Rot-Grün greift an dieser Stelle eine Forderung auf, die im Mai 2025 von den kommunalen Spitzenverbänden erhoben wurde. Begleitet wurde das damals von Klagen einzelner Oberbürgermeister über eine Verzögerung oder Blockade von Bauvorhaben, die angeblich an den zuvor vorgetragenen ernsten Bedenken der Landes-Denkmalpfleger gelegen habe. Lies sagte am Dienstag, das Landesamt werde künftig der Entscheidungskompetenz der Kommunen nicht mehr in Wege stehen. Es sei eine „rein wissenschaftliche Fachbehörde“, also nur für Ratschläge und Hilfestellungen zuständig, nicht für die Einflussnahme auf die tatsächliche Entscheidung. Allerdings ist die Aussage näher betrachtet keine Neuheit: Was die Baudenkmäler angeht, sind jetzt schon die Denkmalämter der Kommunen die letztlich entscheidenden Behörden. Das Landesamt kann nur in schwierigen Fällen oder einer besonderen Bedeutung des Denkmals hinzugezogen werden – und das geschieht häufig auch. Kleine Kommunen können zudem beim Landesamt um Rat fragen. Viele kommunale Denkmalämter sind fachlich nicht exzellent ausgestattet und holen sich daher gern die Expertise des Landesamtes, weshalb dieses häufig als „Bremser“ empfunden wird. Nun überlegt die Landesregierung offenbar, mit einer Gesetzesänderung den lediglich beratenden Charakter des Landesamtes zu unterstreichen – ein Vorgehen, das manche für überflüssig halten, da ein solcher Reformschritt im Grunde nur den Status quo beschreiben würde. Nach außen aber könnte die Regierung so zeigen, dass sie einen Willen zur Änderung hat. Lediglich in Fällen, in denen die staatliche Denkmalförderung eine Rolle spielt, ist das Landesamt tatsächlich einflussreich. Daran aber will die Landesregierung, wie es heißt, wohl gar nichts ändern.
Wie Lies und Vize-Ministerpräsidentin Julia Hamburg vor Journalisten erläuterten, hat sich das Kabinett noch auf weitere Punkte festgelegt:


