1. Juli 2016
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Lies setzt auf durchgehende Videoüberwachung in Regionalzügen

(rb) Hannover. Die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs auf der Schiene steht und fällt mit der Sicherheit in den Zügen. Dieses wesentliche Ergebnis einer Analyse der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) will Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies für den verstärkten Einsatz von Videotechnik in den Regionalzügen nutzen, der sich damit in seinem bisherigen Kurs bestätigt fühlt. Die Nutzer der Nahverkehrszüge und auch die potenziellen Neukunden hat er dabei auf seiner Seite. Das von der LNVG mit Hilfe des Forsa-Instituts eingeholte Stimmungsbild hat ergeben, dass die rund 2400 Befragten neben ausreichender Beleuchtung in den Zügen (88 Prozent) und einem mitfahrenden und ansprechbaren Zugbegleiter (75 Prozent) vor allem Videokameras (70 Prozent) als Mittel angegeben, das ihr Sicherheitsempfinden erheblich erhöhen würde. Grundsätzlich richtig finden den Einsatz von Videoaufzeichnungen sogar 93 Prozent der Befragten. Und selbst unter denen, die das nicht so sehen, ist der Anteil sehr gering, der Probleme mit dem Datenschutz sieht oder den Überwachungsstaat fürchtet (jeweils ein Prozent). Für Minister Lies ist die Botschaft klar: Er will nicht nur in den niedersächsischen Nahverkehrszügen die Videoüberwachung schrittweise verpflichtend einführen – zurzeit seien bereits 50 Prozent aller Zugkilometer videoüberwacht –, sondern er will darüber hinaus in der Verkehrsministerkonferenz weiter für eine bundesweit einheitliche Regelung werben, sagte der Minister am Donnerstag in Hannover. Bei den künftigen Streckenausschreibungen soll dieses Sicherheitskriterium bereits verbindlich aufgenommen werden. Das gilt auch für einen weiteren Wunsch der befragten Fahrgäste in den Nahverkehrszügen: den Verzicht auf den Alkoholkonsum im Zug, den Lies zunächst einmal zur Diskussion stellen will. Der Geschäftsführer der LNVG, Hans-Joachim Menn, kann hier vor allem in den Metronom-Zügen auf gute Erfahrungen verweisen. So seien mit dem Alkoholkonsumverbot die Straftaten in den Zügen, insbesondere im Zusammenhang mit Vandalismus, um rund 40 Prozent zurückgegangen; das gelte auch für Übergriffe auf Mitreisende und das Bahnpersonal. Was den Einsatz der Videotechnik betrifft, habe sich gezeigt, dass das Zugpersonal in Zügen ohne Videoaufzeichnung ein fünfmal höheres Übergriffrisiko zu tragen habe. Demnach zieht auch das Standardargument der Überwachungsgegner – „eine Videokamera verhindert kein Verbrechen“ –, das die Landtagsgrünen bereits in einer ersten Reaktion auf die Ankündigungen des Verkehrsministers aus der Schublade gezogen haben, überhaupt nicht. Der von dem Abgeordneten Belit Onay beklagte „gewichtige Eingriff in des Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ steht nach Lies‘ Meinung dem Wunsch einer überwältigenden Mehrheit der Fahrgäste nach deutlich mehr Sicherheit in den Zügen gegenüber, den er als Auftrag verstanden wissen will. Die geplanten Videoaufzeichnungen sollen 72 Stunden gespeichert bleiben und nur bei der Verfolgung von Straftaten auch genutzt werden, heißt es.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #126.
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