
GEW-Studie wird als zutreffend angesehen
Gegenwärtig unterscheiden sich die Unterrichtsverpflichtungen je nach Schulform. Bei Gymnasiallehrern liegen sie bei 23,5 Stunden in der Woche, 25,5 Stunden sind es bei Oberschullehrern, 28 Stunden bei Grundschullehrern. Eine von der GEW in Auftrag gegebene Arbeitszeitstudie hatte im vergangenen Jahr ergeben, dass Gymnasiallehrer mehr als drei Stunden je Woche zu viel arbeiten, Grundschullehrer mehr als eine Stunde. https://soundcloud.com/user-385595761/der-ruckzug-von-frauke-heiligenstadt-im-wortlaut Die zwölfköpfige Arbeitszeitkommission, die vom früheren Rechnungshofpräsidenten Richard Höptner geleitet wird und der Schulpraktiker, Wissenschaftler und Vertreter mehrerer (aber nicht aller) Berufsverbände angehören, hat die verschiedenen Expertisen zur Lehrer-Arbeitszeit gründlich untersucht, hinterfragt und aufbereitet. Wie es heißt, wird die von der GEW seinerzeit beauftragte Studie weitgehend als zutreffend angesehen. Demnach soll es eine grobe Einteilung für Lehrer geben – zwei Drittel der Arbeitszeit fallen für den Unterricht und unterrichtsnahe Tätigkeiten an (Vor- und Nachbereitung), ein Drittel für die Koordination, Abstimmung mit anderen Kollegen, Beratung der Eltern und andere Aufgaben. Reine Verwaltungstätigkeit, die sich auf Schulleitungen beschränkt, ist hierbei nicht berücksichtigt. Angeblich ist ein Trend feststellbar, dass der Anteil der nicht den Unterricht betreffenden Belastung im Laufe der Jahre immer mehr zugenommen hat. Ein zweiter Bereich sind die Sonderaufgaben, so etwa für Schulleitungen und für Teilzeitkräfte. Bei Teilzeitlehrern besteht trotz geringerer Arbeitszeit ein Aufwand für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, der nicht knapper ausfällt als für Vollzeitkräfte. Zur Entlastung von Schulleitungen wären Schulverbünde denkbar, also die konsequente gemeinsame Verwaltung mehrerer Grundschulen an einem Ort. Auch der verstärkte Einsatz von Schulassistenten, die Verwaltungsaufgaben und technische Aufgaben in den Schulen möglichst eigenverantwortlich erledigen, wird diskutiert. Denkbar wäre, dass zur Entlastung der Grundschullehrer die dortige Unterrichtsverpflichtung einheitlich abgesenkt wird, zur Entlastung der Gymnasiallehrer aber ein Bonus-System eingerichtet wird – speziell für die Spitzenbelastung, die rund um die Abiturprüfungen entsteht.Angeblich ist ein Trend feststellbar, dass der Anteil der nicht den Unterricht betreffenden Belastung im Laufe der Jahre immer mehr zugenommen hat.
Eine andere Frage ist dann, wie der aus solchen Veränderungen folgende Mehrbedarf an Lehrern gedeckt werden kann. Dies ist möglich beispielsweise mit einem „Arbeitszeitkonto“: Pädagogen würden, wenn ihre Unterrichtsverpflichtung gesenkt wird, trotzdem so arbeiten wie bisher – aber die Mehrarbeit würde angerechnet werden auf die nächsten zwei oder drei Jahre. Wenn sich dann die Personalsituation an den Schulen entspannt hat, könnten die Lehrer ihre Mehrarbeit in Freizeitausgleich oder finanzielle Entschädigung erstattet bekommen. Wie aus der Arbeitszeitkommission zu hören ist, wären die Mitglieder durchaus bereit, auch der nächsten Landesregierung beratend zur Seite zu stehen.