25. Apr. 2023
Finanzen

Landtagsjuristen protestieren: Rot-Grün strapaziert die Rechte der Abgeordneten

Kurz vor der Schlussberatung über den Nachtragshaushaltsplan, der nächste Woche vom Landtag beschlossen werden soll, haben die Landtagsjuristen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes (GBD) in scharfer Form das Verhalten der rot-grünen Mehrheitsfraktionen gerügt. In einer GBD-Stellungnahme wird sogar die Frage aufgeworfen, ob wegen der kurzfristig vorgelegten Änderungsvorschläge von SPD und Grünen die Verfassungsmäßigkeit des geplanten Haushaltsbegleitgesetzes noch gegeben ist.

Foto: Kleinwächter

Der Grund für die Bedenken liegt im ehrgeizigen Zeitplan von Rot-Grün: Einige Vorschläge der beiden Fraktionen sind erst vor einer Woche am 19. April eingereicht worden, andere erst am 24. April, also zwei Tage vor der abschließenden Haushaltsausschuss-Sitzung. Damit sei die gründliche Beratung durch die Landtagsabgeordneten nicht mehr gewährleistet, denn in der heutigen Ausschuss-Sitzung ist schon der Abschluss der Beratungen in den Fachausschüssen. Dazu heißt es in einer Vorlage, die von den Landtagsjuristen gestern fertiggestellt wurde: „Ob hier ein Verstoß gegen verfassungsrechtliche Anforderungen vorliegt, können wir nicht mit Sicherheit feststellen. Sachliche Gründe für eine besondere Eilbedürftigkeit der kurzfristig eingebrachten Änderungsvorschläge sind allerdings bisher, soweit für uns ersichtlich, nicht vorgetragen worden. Eine Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens, wie sie hier gewählt wurde, ist nach alledem mit Blick auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zumindest mit einem verfassungsrechtlichen Risiko behaftet.“

„Eine Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens, wie sie hier gewählt wurde, ist (...) zumindest mit einem verfassungsrechtlichen Risiko behaftet.“

Es geht um das „Haushaltsbegleitgesetz“, mit dem einige Fachgesetze geändert werden sollen – ein eigentlich übliches Verfahren, wenn ein neuer Haushalt oder wie hier Nachtragshaushaltsplan vom Landtag beschlossen werden soll. Nur liegen zwischen den Vorschlägen und der Parlamentsberatung normalerweise mehrere Wochen. In diesem Fall waren es nur wenige Tage. Es geht um das Finanzausgleichsgesetz, das die Geldflüsse zwischen Land und Kommunen regelt und wegen der Kindergarten-Finanzierung angepasst werden soll. Auch die Betreuung von Flüchtlingen wird an dieser Stelle thematisiert. Das Aufnahmegesetz soll geändert werden, da die Kommunen einen Pauschalbetrag von 50 Millionen Euro für die Vorhaltung von Flüchtlingsunterkünften erhalten sollen – also Unterbringungsmöglichkeiten, die bisher noch nicht von Flüchtlingen belegt werden.


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Das geltende Landesgesetz sieht solche Vorhalte-Kostenerstattungen mit Blick auf die Ukraine-Vertriebenen noch nicht vor. Ein anderer Punkt betrifft das Beamtengesetz, das die Aufstockung von Kräften in der Landesvertretung in Berlin vorsieht, außerdem das Besoldungsgesetz, mit dem die Einstufung des Vize-Regierungssprechers verringert werden soll. Das Gesetz über die Gesundheitsfachberufe soll verändert werden, da künftig auch für pharmazeutisch-technische Assistenten, Masseure, Diätassistenten und Orthoptisten eine Ausbildungsvergütung gezahlt werden soll. Das Schul- und das Kindergartengesetz sollen ebenfalls nach den Wünschen von Rot-Grün verändert werden, damit die Schulgeldfreiheit für die Heilerziehungspflegeberufe verwirklicht werden kann. 

GBD sieht Gleichheit der Abgeordneten nicht gewährleistet

In seiner Stellungnahme beklagt sich der GBD nun, dass er angesichts der knappen Zeit diese teilweise erst am Montag eingereichten Änderungsvorschläge rechtlich „nur sehr eingeschränkt“ beurteilen kann. Zum anderen verweist er darauf, dass der Status der „Gleichheit der Abgeordneten“ verlange, dass alle Mitglieder des Landtags „gleichermaßen an der parlamentarischen Willensbildung mitwirken“ können. Dazu zähle nicht nur das Recht, über die Vorlagen abstimmen zu können – sondern auch das, „an der parlamentarischen Willensbildung mitzuwirken“. Mitwirkung in diesem Sinne sei auch eine Beratung oder Verhandlung. Dies habe das Bundesverfassungsgericht erst jüngst in einer Entscheidung betont. Die Abgeordneten müssten Informationen „nicht nur erlangen, sondern diese auch verarbeiten können“. Sie müssten sich also auf Grundlage ausreichender Informationen eine eigene Meinung zu den Themen bilden können. Der GBD verweist noch einmal auf das Bundesverfassungsgericht, das sogar von einer drohenden Verfassungswidrigkeit spricht – nämlich für den Fall, dass diese Grundsätze „ohne sachlichen Grund in substantieller Weise überschritten“ werden.

Dieser Artikel erschien am 26.4.2023 in Ausgabe #076.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum