Landtagsfraktionen bekommen einen Aufschlag um 1,8 Prozent
(rb) Hannover. Landtagspräsident Bernd Busemann schlägt dem Parlament für das Jahr 2016 eine Erhöhung der Fraktionskosten – Grundbetrag, Kopfbetrag und Oppositionszuschlag – um 1,8 Prozent vor. Grundlage sind neben einer Anhörung der Fraktionen auch deren Rechnungslegung, die Preisentwicklung und die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst. Der Landtagspräsident bescheinigt den Fraktionen in seiner Unterrichtung, dass sie ihre Zuschüsse ausweislich der Rechnungslegung für das Jahr 2015 für die nach dem Abgeordnetengesetz bestimmten Zwecke ausgegeben haben ; Anhaltspunkte für eine nicht am Bedarf orientierte Verwendung seien nicht ersichtlich. Bei den Ausgaben seien die Schwerpunkte im Wesentlichen die gleichen geblieben wie in den Vorjahren: Knapp 70 Prozent entfielen auf die Personalkosten. Nicht darin enthalten sind die Funktionszulagen für die Fraktionsführung; diese hätten zwischen 14,89 Prozent (CDU) und 12,8 Prozent (SPD) ausgemacht, bei den Grünen allerdings davon abweichend lediglich 0,64 Prozent. Die Entscheidung für den Erhöhungsvorschlag war nach Angaben des Landtagspräsidenten vorrangig bestimmt durch die Tarifabschlüsse, nach denen sich die Gehälter im öffentlichen Dienst zum 1. März 2016 um 2,3 Prozent erhöht hätten. Die Preisentwicklung hatte nach den Feststellungen der Statistiker lediglich ein Plus um 0,15 Prozent ausgemacht.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #121.