Die rot-grüne Regierungsmehrheit im niedersächsischen Landtag spricht sich für ein Social-Media-Nutzungsverbot für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren aus. Anschließend sollen die jungen Menschen dann bis zur Volljährigkeit nur eine spezielle jugendschutzkonforme Variante von Apps wie Instagram oder TikTok nutzen dürfen. Dort sollen dann spezielle suchtverstärkende Funktionen wie der Endlos-Feed, automatisches Abspielen von Videos oder rund um die Uhr aufploppende Push-Benachrichtigungen ausgeschaltet sein. Die Koalitionsfraktionen wollen damit auf die negativen Folgen einer übermäßigen Nutzung von Social-Media-Anwendungen reagieren. Dazu zählen eine verminderte Aufmerksamkeitsspanne sowie mentale Probleme aufgrund von psychischem Druck, pornographischen oder Gewaltdarstellungen. „Niemand würde sein Kind in einen Raum voller Fremder schicken, in dem jeder nur genau eines will: dass das Kind möglichst lange bleibt“, sagte der SPD-Medienpolitiker Tim Wook am Mittwoch bei der abschließenden Beratung des rot-grünen Entschließungsantrags im Parlament. Dass sich die Koalitionäre auf das Mindestalter von 14 Jahren verständigt haben, begründet er mit der dann beginnenden Strafmündigkeit. Eine abschließende Einigung über die genaue Altersgrenze sollen seiner Ansicht nach aber am besten im europäischen Konsens getroffen werden. Überhaupt sehen die Koalitionsfraktionen und die Landesregierung den Handlungsbedarf auf EU-Ebene, wenn tatsächlich internationale Tech-Konzerne in die Knie gezwungen werden sollen. Detlev Schulz-Hendel, Co-Fraktionsvorsitzender der Grünen, hält Bußgelder für eine unzureichende Strafmaßnahme und fordert stattdessen europaweite Beschränkungen für Plattformbetreiber, die sich an europäische Jugendschutzvorgaben nicht halten. Niedersachsens Europaministerin Melanie Walter (SPD) erklärte, es sei ein gutes Zeichen, dass die EU-Institutionen bereits handeln, beispielsweise mit der Altersverifizierungsmöglichkeit über die EUID-Wallet. Denn nur so ließe sich ein Mindestalter auch sinnvoll kontrollieren.
Während die AfD-Fraktion jedes Verbot und jede Zugangsbeschränkung ablehnt, regt die CDU-Fraktion eine weiterreichende Befassung mit der Social-Media-Thematik an. Der rot-grüne Antrag greife zu kurz, weil er allein auf die Kinder und Jugendlichen abzielt, erklärte der CDU-Medienpolitiker Jens Nacke. „Die Probleme, die junge Menschen mit sich herumtragen, haben auch Erwachsene. Wenn wir so tun, als hätten die damit kein Problem, dann liegen wir falsch“, erklärte er zur Einbringung eines eigenen CDU-Antrags, den das Parlament zur weiteren Beratung in den Unterausschuss Medien überwiesen hat. In der weiteren parlamentarischen Befassung sieht der CDU-Politiker auch eine Möglichkeit, die jüngsten Vorschläge der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ zu beraten. Kurz vor der Debatte im niedersächsischen Landesparlament hat diese in Berlin ihren Abschlussbericht an Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) übergeben. Nach neun Monaten Beratung hat das 18-köpfige Gremium insgesamt 56 Handlungsempfehlungen vorgelegt. Statt die Verantwortung für strukturelle Risiken an Kinder und Eltern zu delegieren, raten die Experten dazu, die Plattformbetreiber stärker in die Pflicht zu nehmen. Sie fordern etwa geschützte Grundeinstellungen für Minderjährige. Außerdem sollen bestimmte Funktionen eingeschränkt werden, etwa der Endlos-Feed oder personalisierte Werbung. Die Kommission bringt auch eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren oder ein eingeschränktes Angebot ins Spiel. Beides sollte nicht national, sondern auf europäischer Ebene durch Anpassung am Digital-Services-Act geregelt werden. „Für die eigenständige Nutzung sozialer Medien sehe ich grundsätzlich in dem Vorschlag einer gesetzlichen Altersgrenze von 13 Jahren den richtigen Weg – in Verbindung mit einer wirksamen Altersüberprüfung und abgestuften Schutzvorkehrungen für Jugendliche bis 18 Jahre“, erklärte Bundesfamilienministerin Prien.
Die Empfehlungen der Expertenkommission für den schulischen Bereich sehen die Kultuspolitiker der Regierungsfraktionen derweil fast vollständig umgesetzt. Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) hatte sich wiederholt für ein Mindestalter von 14 Jahren ausgesprochen. Ein Pauschalverbot wollte sie allerdings auch nicht. „Die Teilhabe junger Menschen ist mir besonders wichtig“, erklärte Hamburg in der Plenardebatte zur Smartphone-Nutzung an Schulen. Aus den Empfehlungen der Expertenkommission betonte die Ministerin den Ansatz, „junge Menschen nicht dort auszuschließen, wo ihr Leben stattfindet.“ Dabei nahm sie die Eltern in die Pflicht und appellierte: „Lassen Sie ihre Kinder nicht zu früh an Smartphones.“ Gegen die Kritik der CDU-Fraktion verteidigte sie das niedersächsische Vorgehen, die Smartphone-Nutzung an den Schulen nicht per Gesetz zu verbieten. Ein verbindliches Verbot sieht sie derweil über die ministerielle Empfehlung gegeben, keine Handys bis einschließlich Klasse 6 zu erlauben. Der SPD-Bildungspolitiker Thore Güldner betonte, das Schulgesetz lege klar fest, dass über die Ordnung der Schule in den schulischen Gremien vor Ort entschieden werde. Die CDU-Fraktion hatte an die Forderung des Schulleitungsverbands erinnert, der sich eine gesetzliche Vorgabe wünschte – auch um gegenüber Eltern robuster auftreten zu können und einen Flickenteppich zu vermeiden.


