Der am Dienstag zwischen Landesregierung und Landeshochschulkonferenz (LHK) geschlossene Vertrag zur Hochschulentwicklung soll vom Landtag beschlossen werden. Das hat Wissenschaftsminister Falko Mohrs (SPD) in einer von der SPD-Fraktion beantragten aktuellen Landtagsdebatte am Mittwoch erklärt. Wann dieser Schritt geschehen soll, sagte Mohrs allerdings nicht. In der Pressekonferenz am Dienstag hatte es dazu keine Ankündigung gegeben.

Vor der Mitteilung von Mohrs hatte der CDU-Wissenschaftspolitiker Jörg Hillmer gerügt, dass die rot-grüne Koalition nach Abschluss des Vertrages nicht umgehend einen Entschließungsantrag vorgelegt habe oder den Vertrag als solchen bereits zur Abstimmung im Parlament gestellt habe. „Das wäre der richtige Weg gewesen, aber stattdessen melden Sie das Thema lediglich für eine aktuelle Debatte an“, erklärte Hillmer. Mohrs widersprach: Der von Hillmer erweckte Eindruck, das Parlament solle außen vor bleiben, treffe nicht zu. Hillmer hatte argumentiert, mit der Absicherung des Vertrages per Parlamentsbeschluss könne eine größere Sicherheit vor Kürzungsabsichten erreicht werden. „Ohne einen solchen Schritt bleibt ihr Vertrag doch nur eine bloße Absichtserklärung.“
Bei näherer Betrachtung sind die Hinweise im Vertrag zur Finanzpolitik schon bemerkenswert. Zum einen versprechen darin Ministerpräsident, Kultusministerin, Finanz- und Wissenschaftsminister, die Tariferhöhungen für das Hochschulpersonal zu 100 Prozent übernehmen zu wollen. Dies soll für die Jahre 2024 bis 2029 gelten. Wenn dieser Passus per Landtagsbeschluss festgezurrt würde, hätte das schon eine bindende Wirkung für den Landtag bei künftigen Haushaltsbeschlüssen. Ergänzt wird im Vertrag die Aussage, dass die Landesregierung keinen Einstellungsstopp und keine Wiederbesetzungssperre verfügen wird. Gegen derlei Eingriffe, die der Finanzminister im Fall einer notwendigen Haushaltsbewirtschaftung verfügen könnte, sind die Hochschulen nach diesem Vertrag nun wohl geschützt. Dann befindet sich aber noch ein weiterer Passus in dem Vertrag. Der besagt, dass es sehr wohl weiterhin die Möglichkeit geben kann, dem Wissenschaftsministerium eine „globale Minderausgabe“ aufzuerlegen. Das könnte bedeuten, im Fall einer nötigen Rotstiftpolitik vorzuschreiben, dass Mohrs bei den Hochschulen eben doch kürzen muss. Einen solchen Schritt hatte es vor Jahren schon in der Amtszeit von Mohrs‘ Vorgänger Björn Thümler (CDU) gegeben.
In der aktuellen Plenardebatte lobte die Vize-Vorsitzende der SPD-Fraktion, Silke Lesemann, die Verständigung zwischen Landesregierung und Hochschulen. Die Hochschulen bekämen jetzt mehr Planungssicherheit. Die Stärkung der Hochschulautonomie sei ein wichtiges Anliegen. Manches sei noch nicht erreicht worden, etwa die Anhebung der Professorenbesoldung und die Verbesserung der Grundfinanzierung der Hochschulen – also um die Personal- und Sachkostenbasis. Es gehe dann auch um die Stärkung von Energie- und Mobilitätsforschung. Jessica Schülke (AfD) kritisierte, dass die Bemühungen der Politik nicht ausreichend seien, um eine gefährliche Entwicklung zu bremsen – den Rückgang bei denen, die ein Ingenieurstudium beginnen, während die weniger nötigen Geisteswissenschaften immer mehr Zuspruch bekämen.

Pippa Schneider (Grüne) betonte die Notwendigkeit, den Frauenanteil im Wissenschaftsbetrieb zu erhöhen. „Ein Mittel zum Erfolg kann hier auch sein, den Namen von Studiengängen zu ändern“, sagte Schneider. Im Mittelbau der Universitäten bestehe zudem die Notwendigkeit, befristete Stellen zu entfristen, fügte Schneider hinzu. Im „Hochschulentwicklungsvertrag“ ist zur Bezahlung von wissenschaftlichen Mitarbeitern noch ein wichtiger Passus enthalten: Wenn Professoren Leistungszulagen erhalten sollten, ist es bisher nötig, einen festgelegten „Besoldungsdurchschnitt“ als Grundlage dafür zu nehmen. Dies schränkt den Spielraum ein. Das Wissenschaftsministerium verspricht nun, sich für die Abschaffung dieser Vorgabe einzusetzen. Damit soll es einfacher werden, einzelnen Wissenschaftlern in Verhandlungen zwischen Hochschule und Professor mehr Geld zu versprechen – für den Fall, dass Lehrende abgeworben werden sollen oder dass sie sich mit dem Gedanken tragen, Niedersachsen zu verlassen.


