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Sowohl Schwarz als auch Volker Meyer (CDU) zeigten sich aufgeschlossen für Reformen. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob der Arbeitgeber verpflichtet werden können, die Hälfte oder die volle Summe des Beitrags der Beschäftigten für die Kammermitgliedschaft zu tragen. Diesen Fall prüfen jetzt die Landtagsjuristen. Nach deren bisherigem Gutachten hätte der Landtag die Freiheit, von der Pflichtmitgliedschaft abzuweichen – obwohl sie im klassischen Kammermodell gedanklich vorausgesetzt werde, da die Kammer ja auch hoheitliche Aufgaben wahrnehme. Der Vorteil der niedersächsischen Kammer gegenüber dem bayerischen Modell sei, dass hier die Einrichtung der Selbstverwaltung eigenständig Fortbildungsordnungen festlegen könne und nicht auf die Landesregierung angewiesen sei.