Der Wettstreit der politischen Lager bei einer Resolution zum Ukraine-Krieg hat kurz vor der Abstimmung ein Ende gefunden. SPD und Grüne auf der einen, die CDU auf der anderen Seite verständigten sich kurzfristig auf einen gemeinsamen Antrag, der mit großer Mehrheit (gegen die Stimmen der AfD) im Plenum beschlossen wurde.

Darin bekennt sich der Landtag zur militärischen Hilfe für das von Russland überfallene Volk, außerdem solle noch in diesem Jahr eine „Solidaritätspartnerschaft“ zwischen Niedersachsen und einer ukrainischen Region vereinbart werden. Auch Waffenlieferungen werden ausdrücklich befürwortet. Die Forderung der CDU, dass „eine Relativierung der russischen Aggression durch ehemalige und amtierende Volksvertreter auf das Schärfste zu verurteilen ist“, ist nun ebenfalls in den Beschluss aufgenommen worden.
Die CDU hatte einen solchen Passus schon im Januar in ihren Antrag geschrieben. In dem Antrag von SPD und Grünen, der Anfang Juni verfasst wurde, fehlte der Hinweis auf Volksvertreter zunächst – mutmaßlich aus Rücksichtnahme auf parteiinterne Stimmungen bei den Sozialdemokraten. Jetzt hat sich die Koalition besonnen und ihn doch noch aufgenommen. Nach allgemeinem Verständnis im Landtag zielt diese Distanzierung auf Altkanzler Gerhard Schröder.
Was die Russland-Politik der SPD anbelangt, begehrt die CDU jetzt allerdings auf. Sie hatte Ende Januar von der Landesregierung die Vorlage von Akten verlangt, in denen „die Verbindungen der Landesregierung zur Russischen Föderation von Februar 2013 bis heute“ eine Rolle spielen. Daraufhin hatte Staatskanzleichef Jörg Mielke erklärt, die erbetenen Unterlagen seien zu umfangreich – und die CDU bot dann an, in einer ersten Tranche die Unterlagen bis November 2017 vorzulegen. Bisher gebe es keine Aussage der Landesregierung, wann mit den Akten in welchem Umfang zu rechnen sei.
In einem Schreiben an die Staatskanzlei erklärt nun die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Fraktion, Carina Hermann, die Christdemokraten erwarteten die erste Tranche der Russland-Akten „bis zum Ende der parlamentarischen Sommerpause im August“. Auch Unterlagen der Regierung zur Wind-Potenzial-Studie seien erbeten worden, auch hier fehle seit April eine Antwort der Regierung – und ein längerer Aufschub sei „nicht mehr zu akzeptieren“. Man behalte es sich vor, schreibt Hermann, vor dem Staatsgerichtshof zu klagen, falls die Regierung die Herausgabe weiterhin nicht leisten wolle.


