Herbert Freese, Beigeordneter beim Niedersächsischen Landkreistag, hat zu den geänderten Grundsätzen der Finanzmittelbeschaffung in Paragraph 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) kritisch Stellung genommen. Die erweiterten Spielräume auch für finanzschwache Gemeinden, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verzichten zu können, erachtet er in jüngster Ausgabe der Niedersächsischen Verwaltungsblätter als „nächsten Sargnagel zur Beerdigung der Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen“. Zunächst rügt Freese das „Hau-Ruck-Verfahren“ bei der Gesetzesänderung, zwischen dem ersten Entwurf und dem Gesetzesbeschluss hätten gerade mal zwei Monate gelegen.
Die vom Landtag Anfang 2022 beschlossene Änderung des Gesetzes sieht vor, dass die Kommunen künftig immer Kredite aufnehmen dürfen, wenn ihnen dies zum Ausgleich für die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen ratsam erscheint. Bisher waren solche Kreditaufnahmen an Bedingungen geknüpft, gerade finanzschwache Kommunen waren in der Pflicht gewesen, vorher alle anderen Möglichkeiten der finanziellen Aufbesserung – eben auch die Erhebung von Anliegerbeiträgen – auszuschöpfen. Freese urteilt nüchtern: „Bei näherer Betrachtung handelt es sich nur um den nächsten Schritt des Landes, die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen durch die Hintertür zu beseitigen, ohne hierfür den Kommunen einen notwendigen finanziellen Ausgleich zu gewähren.“ Der Autor hegt den Verdacht, viele Kommunen könnten jetzt Straßenausbaubeiträge abschaffen und ihre Kreditverpflichten erhöhen, so dass dies „zu einem Marsch einzelner Städte in eine überbordende Verschuldung führt“.


