23. Mai 2018
Soziales

Landkreise sauer wegen Regeln für Behindertenhilfe

Zwischen Landesregierung und Kommunen ziehen erneut dicke Wolken auf. Diesmal löst nicht die Kindergartenfinanzierung, deren Details seit Monaten umstritten sind, den Ärger aus. Es geht jetzt um die sogenannte „Eingliederungshilfe“ für behinderte Menschen, die nach den bundesgesetzlichen Vorgaben neu geordnet werden muss. Sozial- und Finanzministerium haben sich inzwischen auf ein Modell dazu verständigt, doch der Niedersächsische Landkreistag (NLT) ist dagegen: „Unter diesen Bedingungen können wir dem Plan der Regierung nicht zustimmen. Wir erwarten eine Unterstützung für die Kommunen, die mit Einnahmeausfällen rechnen müssen“, sagt NLT-Hauptgeschäftsführer Hubertus Meyer auf Anfrage des Politikjournals Rundblick. Nach der alten, laut Bundesgesetzgebung nicht mehr statthaften Regelung sind für die ambulanten Behindertendienste die Kommunen zuständig – also beispielsweise für einen Assistenten, der einen Menschen mit Behinderung begleitet. Das Land muss für Werkstätten und Wohnheime aufkommen, also für die stationären Einrichtungen. Nach dem neuen Bundesrecht sollen beide Teile stärker miteinander verzahnt werden, eine Aufteilung in ambulant und stationär ist deshalb nicht mehr möglich. Wie Sozial- und Finanzministerium jetzt mitteilten, haben sich beide jetzt nach langem internen Ringen auf ein Modell verständigt, das schon längere Zeit diskutiert worden war: Für Menschen mit Behinderung bis zum 18. Lebensjahr sind die Kommunen zuständig, für solche ab dem 18. Lebensjahr das Land. Damit nicht schlagartig mit der Volljährigkeit die Kompetenzen wechseln, soll sich das Land – wie bisher – bei der Aufgabenerfüllung auf die Mitarbeiter der Landkreise stützen. Die Betroffenen haben nur einen Ansprechpartner – das Sozialamt ihrer Kommune. Allerdings wird das bewährte „quotale System“ so nicht aufrecht zu erhalten sein. Bisher übernimmt das Land 80 Prozent der Gesamtkosten von 2,5 Milliarden Euro jährlich, das Land 20 Prozent. Das System sollte verhindern, dass die behinderten Menschen zwischen ambulanten und stationären Einrichtungen hin- und hergeschoben werden. Der Landkreistag hat nun errechnet, dass mit der Neuregelung unter seinen Mitgliedern Verwerfungen auftreten in Höhe von 100 Millionen Euro jährlich. Einige Kreise würden dadurch gewinnen, etwa die Region Hannover, andere verlieren. Das sind die Kreise Emsland, Osnabrück, Vechta, Grafschaft Bentheim und Rotenburg/Wümme, die sich bislang stark auf Tagesbildungsstätten stützen und dafür nicht mehr ausreichend Zuschüsse erhalten. Angeblich gewinne die Region Hannover 40 Millionen Euro jährlich, der Kreis Emsland verliere 18 Millionen, heißt es. Die Landesregierung soll aber intern mitgeteilt haben, dafür nicht aufkommen zu wollen und damit die Forderung des Landkreistages zurückzuweisen. Der Ausgleich sei Angelegenheit der „kommunalen Familie“ und könne höchstens über den Kommunalen Finanzausgleich geregelt werden. Zwei Probleme entstehen dabei aber: Es werden maximal 75 Prozent der Verwerfungen aus diesem Topf erstattet, außerdem erst mit zweijähriger Verzögerung. „Das ist für uns nicht tragbar“, sagt NLT-Hauptgeschäftsführer Meyer. Wenigstens für die Zwischenzeit, bis der Kommunale Finanzausgleich wirkt, müsse den Verlierer-Kreisen geholfen werden. Das wäre laut Meyer auch möglich gewesen, da das Land im Etat für 2017 insgesamt 102 Millionen Euro weniger für das „quotale System“ ausgegeben habe als zunächst vorgesehen. „Das Geld hätte man nehmen können, um damit den Verlierern unter den Landkreisen zu helfen“, meint der NLT-Hauptgeschäftsführer. Stattdessen hatte Hilbers diese Summe aber einkassiert und für andere Zwecke verplant.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #96.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning