Olaf Scholz, Bundeskanzler, hat Rückendeckung vom Landgericht Osnabrück erhalten. Wie ein Sprecher des Landgerichts mitteilte, hat das Landgericht nachträglich die vom Amtsgericht Osnabrück beschlossene Durchsuchung des damals von Olaf Scholz geleiteten Finanzministeriums für rechtswidrig erklärt. Das Amtsgericht hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück entschieden, im Sommer 2021 die Räumlichkeiten des Bundesfinanzministeriums (wie auch die des Bundesjustizministeriums) zu durchsuchen. Hintergrund war der Verdacht, im Zusammenhang mit Geldwäsche-Vorwürfen könne das Bundesfinanzministerium wichtigen Hinweisen nicht nachgegangen sein.
Jetzt entschied das Landgericht, der Durchsuchungsbeschluss habe mehrere Fehler gehabt. So hätten vorhandene Ermittlungsergebnisse vorgelegt werden müssen, Formulierungen des Beschlusses seien zu unbestimmt gewesen und die Staatsanwaltschaft hätte erst förmlich um eine Herausgabe der Unterlagen ersuchen müssen. Im Februar hatte das Landgericht eine ähnliche Entscheidung zu einem anderen Durchsuchungsbeschluss in der Sache getroffen. Dieser betraf seinerzeit die Durchsuchung im Bundesjustizministerium.