Landesregierung will umstrittenes Losverfahren bei Spielhallen abschaffen
Das umstrittene Losverfahren für Spielhallen in Niedersachsen soll der Vergangenheit angehören. Die Landesregierung hat am Dienstag eine Änderung des Glücksspielgesetzes beschlossen. Nun muss der Landtag darüber entscheiden. Der Gesetzentwurf sieht eine Härtefallregelung bis Mitte 2021 für Anbieter vor, die von den Anforderungen des Glücksspielstaatsvertrags über Mindestabstände oder dem Verbot von Mehrfachkomplexen negativ betroffen sind. Das sind rund 740 Spielhallen. „Damit wollen wir auch den möglichen Verlust von Arbeitsplätzen verhindern“, sagte Wirtschaftsminister Bernd Althusmann. In den mehr als 1900 Spielhallen in Niedersachsen gibt es insgesamt etwa 4000 Mitarbeiter. Künftig soll anhand eines Kaskadenmodells entschieden werden, welche Spielhallen betrieben werden dürfen. Dafür wurden in ihrer Bedeutung abgestufte Kriterien entwickelt. Spielhallenbetreiber müssen sich zum Beispiel verpflichten, nicht mehr Geldspielgeräten in Zweiergruppen aufzustellen oder ein Rauchverbot in der Spielhalle verhängen. Auch der Abstand zu Schulen und Jugendeinrichtungen wird geprüft.
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Zudem müssen sich Kunden von Spielhallen darauf einstellen, bald generell den Personalausweis vorzulegen, bevor es an die Automaten geht. Niedersachsen wolle wie Hessen und Rheinland-Pfalz die Betreiber dazu verpflichten, eine landesweite Sperrdatei einzuführen und diese auch selbst zu finanzieren. Dabei können sich Spieler selbst sperren lassen oder von anderen auf Antrag gesperrt werden. Für die sogenannten Fremdsperren gebe es aber strengste Kriterien, erklärte Althusmann. Es gehe nicht um Denunziation. Wessen Name in der Sperrdatei steht, dem muss der Zutritt zur Spielhalle verwehrt werden. Althusmann mahnte die Anbieter, sich an die Regeln zu halten. „Das wird auch kontrolliert werden. Der Spielhallenbetreiber muss seiner Sorgfaltspflicht nachkommen.“ Mittelfristig wünscht sich der Wirtschaftsminister ein bundesweites und Spielarten übergreifendes Sperrsystem. Dies würde seiner Meinung nach einen wesentlichen Beitrag für effektiven Spielerschutz leisten. Man wolle mit den Vorgaben im Landesrecht ein maßgebliches Signal setzen.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #186.