12. Jan. 2023
Inneres

Landesregierung empfiehlt: Gesetzesänderung soll Kreise bei Flüchtlingskosten entlasten

Das Innenministerium will dem Landtag empfehlen, das Aufnahmegesetz für Flüchtlinge und Asylbewerber zu ändern. Über einen solchen Schritt könnten die Kosten, die bei der Einrichtung von Aufnahmelagern für die Unterbringung von Kriegsvertriebenen entstehen, den Kreisen und kreisfreien Städten erstattet werden. „Bisher ist das leider gesetzlich noch nicht möglich“, sagte Susanne Graf, Leiterin der Migrationsabteilung, in der Sitzung des Landtags-Innenausschusses. Gleichzeitig erklärte sie, die Gespräche zwischen dem Land und den Kommunalverbänden in dieser Frage würden „noch laufen“, man rechne schon bald mit Ergebnissen.

Zum Winter steigt der Zustrom der Flüchtlinge aus der Ukraine wieder deutlich an. | Foto: Staatskanzlei (Archiv)

Nach Angaben des Innenministeriums sind im Jahr 2022 insgesamt 22.613 Asylbewerber nach Niedersachsen gekommen – etwa aus Syrien oder Afghanistan. Daneben kamen im vergangenen Jahr aber 109.538 Menschen aus der Ukraine, die als Kriegsflüchtlinge oder Kriegsvertriebene bezeichnet werden. Diese Zahl betrifft die registrierten Ukrainer, daneben sind auch einige gekommen, die keine Leistungen des Staates erwarten und sich nicht haben registrieren lassen. Zwischen Asylbewerbern und Menschen aus der Ukraine muss differenziert werden, da die Kriegsflüchtlinge formal keine Asylbewerber sind, sondern sich in Deutschland frei bewegen können und nach dem deutschen Sozialrecht behandelt werden. Für sie gelten dann Auflagen, die auch für Leistungsempfänger in Deutschland gelten. In den ersten Monaten nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine war das kein Problem, da für die ankommenden Flüchtlinge auch genügend Unterkünfte verfügbar waren. Das hat sich dann aber spätestens im Herbst 2022 geändert, seither mussten Kreise und kreisfreie Städte viele neue Unterkünfte anmieten oder schaffen, damit sie die vom Land auferlegte Quote der Aufnahme von Ukrainern erfüllen konnten. Das Land hat die Kommunen daraufhin entlastet, indem es mehr zentrale Aufnahmekapazitäten schuf und die regionale Verteilung zunächst gedrosselt hat.

Inzwischen häufen sich jetzt Klagen der Kommunen wegen der Kosten. Was die Unterbringung von Asylbewerbern angeht, gibt es pro Bewerber eine Pauschale – und in der, betonte Graf im Innenausschuss, ist auch die Bereitstellung von Heimen und Wohnungen enthalten. Aus den großen Städten hört man allerdings, dass diese Pauschale nicht mehr ausreichend sei. Anders ist die Problemlage jedoch bei den Ukrainern, deren Aufnahme nach dem Sozialgesetzbuch geregelt wird. Hier werden zunächst die „Kosten der Unterkunft“ ermittelt, zwei Drittel davon trägt der Bund. Das restliche Drittel sollen normalerweise die Kommunen aufbringen. Wie Graf erklärte, übernehme aber das Land in der Vereinbarung für 2022 diesen Anteil, für 2023 liefen dazu noch die Gespräche. Ein besonderes Problem sei nun, dass die Bereitstellung von Unterkünften, die noch nicht belegt sind, die aber eingerichtet und unterhalten werden müssen, nicht über die „Kosten der Unterkunft“ abgerechnet werden kann. Diese Lasten bleiben bisher bei den Kommunen hängen. Eine Änderung des Aufnahmegesetzes könne Abhilfe schaffen, sagte Graf. Dann sollten die Kommunen auch für die „Vorhaltekosten“ eine Erstattung bekommen können.

Gegenwärtig ebbt der Zustrom neuer Flüchtlinge aus der Ukraine ab, was auch daran liegt, dass Niedersachsen die bundesweite Quote erfüllt hat. Im Januar sind bisher 269 Menschen nach Niedersachsen gekommen, von denen dann aber die meisten an die anderen Bundesländer verwiesen wurden. Gleichzeitig gab es aber in der ersten Woche des neuen Jahres 756 neue Asylbewerber in Niedersachsen. In den zentralen Aufnahmelagern des Landes gab es laut Graf zum Jahresende 15.000 Plätze, das seien dreimal so viele gewesen wie zu Jahresbeginn 2022. Bis Mitte 2023 sollen 20.000 Plätze geschaffen sein. Von den derzeit 15.000 Plätzen waren am 10. Januar 9433 belegt. Für die Asylbewerber ist laut Graf der Weg über die Landesaufnahmebehörden verbindlich, da sie dort auch ihre Asylanträge stellen können. Das sei bei den Menschen aus der Ukraine anders, sie können nach der Ankunft in der Messehalle in Hannover-Laatzen ziemlich bald schon an die aufnehmenden Kommunen weitergeleitet werden.

Dieser Artikel erschien am 13.1.2023 in Ausgabe #005.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum