Landesfrauenrat: Ehegattensplitting muss in einer Steuerreform wegfallen
Wenn man Frauenarmut im Alter erklären will, reicht es nicht, nur darauf hinzuweisen, dass viele Frauen sich tendenziell weniger in Beschäftigungsverhältnissen befinden als Männer. Das Problem sei deutlich vielschichtiger, meint der Landesfrauenrat und stellte seine Jahresversammlung unter diese Überschrift. Trotz Konzepten zur Mütterrente lebten immer noch mehr Frauen im Alter in Armut als Männer. Haben Männer im Schnitt eine durchschnittliche Altersversicherungsleistung in Höhe von rund 1065 Euro, so bekommen Frauen im Schnitt nur 671 Euro. Wie es dazu kommt, zeigen viele Beispiele aus der Statistik, die Uta Biermann, Referentin für Gleichstellung im Sozialministerium, in ihrer Rede vorstellte. Eigentlich sollte Ministerin Carola Reimann selbst beim Frauenrat sprechen, doch sie musste aus gesundheitlichen Gründen absagen. Aus dem Parlament saßen Landtagspräsidentin Gabriele Andretta und die Abgeordneten Imke Byl, Mareike Wulf und Thela Wernstedt im Publikum.
Wenn man Altersarmut bei Frauen bekämpfen wolle, dann müsse man auch dafür sorgen, dass sie mehr verdienten. Aber man müsse auch dafür sorgen, dass ihnen mehr von dem bleibt, was sie verdienen, sagte die Verbandsvorsitzende Marion Övermöhle-Mühlbach in ihrer Festrede. Deshalb fordert der Landesfrauenrat die Abschaffung des Ehegattensplittings zugunsten einer Individualbesteuerung. Auch Minijobs gehörten abgeschafft und eine Versicherungspflicht ab dem ersten Euro Verdienst solle eingeführt werden. Schließlich müsse das Rentenniveau nicht nur stabilisiert, sondern auch auf das frühere Niveau von 53 Prozent des früheren Gehalts angehoben werden. „Dazu halten wir ein gesetzlich verankertes Recht für die Rückkehr aus der Teilzeit- in die Vollzeitarbeit für unbedingt notwendig“, betont Övermöhle-Mühlbach.
Für die Forderungen liefert die Gleichstellungs-Referentin Biermann Begründungen. Noch immer seien es in erster Linie Frauen, die für Kindererziehung und die Pflege Angehöriger sorgen. „Diese Rolle wird den Frauen noch immer zugeschrieben, aber sie fühlen sich auch dafür verantwortlich“, sagt Biermann. Während Männer heutzutage zwei Stunden und 46 Minuten pro Tag mit dieser sogenannten „Sorgearbeit“ verbrächten, seien es bei den Frauen vier Stunden und 13 Minuten. Bei der Pflege gebrechlicher Angehöriger sei der Unterschied sogar noch größer. Männer pflegen am Tag im Schnitt zwei Stunden und 31 Minuten, Frauen dagegen fünf Stunden. Die Frauen zahlten für diese „Sorgearbeit“ einen hohen Preis - sie zahlten weniger Jahre in die Rentenkasse ein, stiegen die Karriereleiter nicht hinauf und erzielten kein hohes Einkommen, um für das Alter vorzusorgen. „Wenn man Armut im Alter bei Frauen verhindern will, dann muss man dafür sorgen, dass sie ein ausreichend hohes Einkommen haben“, sagt Biermann.
Das beginne etwa damit, dass Frauen in Teilzeit ein Recht zur Rückkehr in die Vollzeitarbeit bräuchten. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf dürfe kein Problem mehr darstellen. Denn viele Frauen könnten allein deshalb nicht mehr Vollzeit arbeiten, weil ihre Kinder sonst ohne Betreuung wären. „Vor allem für Alleinerziehende ist das eine extreme Belastung. Denn sie haben keinen Partner, dem sie einen Teil der Haushalts- und Erziehungsarbeit überlassen können, während sie Geld verdienen. Alleinerziehende müssen alles selbst stemmen“, sagt Biermann. 250.000 Alleinerziehende habe es 2017 in Niedersachsen gegeben, davon seien 83 Prozent Frauen. Durch die Doppelbelastung seien sie am stärksten von Armut betroffen, 33 Prozent hätten weniger Geld zur Verfügung als der Gesetzgeber für auskömmlich hält. Doch eine fehlende Betreuungsmöglichkeit der Kinder in Verbindung mit einem ungerechten Steuersystem führe auch dazu, dass Frauen sich eher in atypischen Berufen und Minijobs etwas dazuverdienten und dadurch auch langfristig finanziell viel schlechter gestellt würden. „Deshalb müssen Frauen in die Lage gebracht werden, trotz Kinderbetreuung und Pflege Angehöriger genügend Geld zu verdienen, dass es auch für später reicht“, sagt Övermöhle-Mühlbach.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #172.