Die Landesbeauftragte für die Aufarbeitung des sogenannten „Radikalenerlasses“, Jutta Rübke, hat vor einer Vorverurteilung der früheren Mitglieder der DKP gewarnt. „Ich habe viele von diesen Menschen erlebt, die für eine bessere Gesellschaft gestritten hatten und keineswegs eine Revolution anzetteln wollten“, sagte die frühere SPD-Politikerin im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick. Ihnen sei dann Unrecht geschehen, als sie wegen des „Radikalenerlasses“ nicht mehr als Lehrer arbeiten und nicht Beamte werden durften. Rübke soll, wie von SPD und Grünen Ende vergangenen Jahres im Landtag beschlossen, das Schicksal derer, die von diesem Erlass betroffen waren, aufarbeiten. Sie hat dazu ein Büro in Hannover bezogen und ist dem Ministerium von Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) zugeordnet. Einen Mitarbeiter hat sie auch schon, den pensionierten Leiter der Gedenkstätte der Justizvollzugsanstalt in Wolfenbüttel, Wilfried Knauer. Dieser ist dabei, in den Archiven von Innen- und Justizministerium, außerdem im Landesarchiv die Unterlagen zur Anwendung des Erlasses einzusehen.
Der „Radikalenerlass“ wurde 1972 gemeinsam von Bundeskanzler Willy Brandt und den elf Ministerpräsidenten vereinbart. Er sah vor, Mitglieder extremistischer Parteien wie der DKP, der NPD und den von ihnen gegründeten Organisationen aus dem öffentlichen Dienst fern zu halten. Sie wurden überprüft und anschließend – wenn es Hinweise auf die Mitgliedschaft oder Beteiligung an Aktionen gab – nicht in den Staatsdienst übernommen. Oft waren Gerichtsverhandlungen die Folge, sodass viele Bewerber erst verspätet eingestellt werden konnten. Die Kritiker dieses Verfahrens, bei dem die für die Eignung von Beamten erforderliche Einzelfallprüfung vernachlässigt wurde, sprechen von „Berufsverboten“, eine Mehrheit von SPD und Grünen hat sich im Landtag Ende vergangenen Jahres von dem Verfahren distanziert und eine Aufarbeitung beschlossen, die bundesweit bisher einmalig ist.
Rübke sagte auf Rundblick-Anfrage, in einem ersten Überblick gehe sie von 170.000 Überprüfungen in Niedersachsen aus, vornehmlich Lehrer und Referendare in der Justizverwaltung seien davon betroffen gewesen. Ob die bisherige Schätzung stimme, dass etwa 130 Menschen der Übergang in den öffentlichen Dienst verweigert worden sei, könne bezweifelt werden, sagte die Landesbeauftragte. Sie rechne mit einer höheren Zahl, es könnten zwischen 400 und 500 Menschen sein. Man müsse diejenigen einbeziehen, die ein Disziplinarverfahren über sich ergehen lassen mussten und die, die erst mit einigen Jahren Verzögerung ihren Beruf hätten ausüben können. Rübke will in ihrer Arbeit nun auch ergründen, welche traumatischen Erlebnisse die Betroffenen durchmachen mussten. Sie sucht dazu nach einem Wissenschaftler, der hier wertvolle Hinweise geben kann. Außerdem hat die Landesbeauftragte engen Kontakt zu einem Arbeitskreis, in dem eine ehemalige Verwaltungsrichterin, Vertreter der Regierungsfraktionen, Vertreter von Gewerkschaften und von Betroffenen zusammenarbeiten. „Ich hoffe, dass unsere Arbeit eine Initialzündung für andere Bundesländer sein kann und sich andere an uns ein Vorbild nehmen“, erklärt Rübke.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #104.