21. Jan. 2026 · 
NotizBildung

Kultusministerium verteidigt Ganztagserlass

Unter der Federführung des Schulleitungsverbands haben mehrere Bildungsverbände den neuen Ganztagserlass kritisiert. Das Kultusministerium reagiert mit Erklärungen.

Niedersachsens Kultusministerium verteidigt die im Ganztagserlass formulierten Qualitätsansprüche gegen Kritik aus verschiedenen Bildungsverbänden (wir berichteten). Allen voran der Schulleitungsverband hatte moniert, die postulierten Standards seien mit dem vorhandenen Personal nicht umzusetzen. Dabei bezieht sich der Verband insbesondere auf die Ausführungen zur „angemessenen Vielfalt der außerunterrichtlichen Angebote“. In seiner Antwort auf eine Anfrage des Politikjournals Rundblick verweist das Kultusministerium auf die bewährte Praxis: Der Ganztagsbetrieb sei nichts neues, die Ansprüche werden seit 2014 bereits an 74 Prozent aller Schulen mit den bestehenden Ressourcen umgesetzt. Zudem seien die Erwartungen an umfassende Bildung „bewusst als Orientierungsmaßstab formuliert und nicht als kurzfristig vollständig zu erfüllender Pflichtkatalog zu verstehen“. Das Ministerium weist außerdem darauf hin, dass die Schulen aufgrund des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung durch zusätzliche Ressourcen entlastet werden sollen. So werde das Schulbudget erhöht und über den Klassenbildungserlass in kleinem Umfang auch Stellenanteile erhöht. Das Kultusministerium präzisiert, dass den Schulen bei der Frage, ob sie ein Ganztagsangebot bereitzustellen haben, kein Vetorecht zusteht. Die Entscheidung solle „im Zusammenwirken von Schulträger und Schule“ getroffen werden. Dabei sind die Aufgaben klar geregelt: Der Schulträger ist antragsberechtigt, die Schule gestaltet das pädagogische Konzept inhaltlich aus. Im Konfliktfall sollen die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) vermittelnd auftreten – wie genau, bleibt offen.

In einem Punkt stimmt das Kultusministerium dem Schulleitungsverband zu: Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung sei eine Gemeinschaftsaufgabe, an der alle politischen Ebenen ihren Teil zu erfüllen haben. Im Interesse der Kommunen setze sich das Land beim Bund für eine ausreichende finanzielle Ausstattung ein. Der Schulleiterverband und andere Verbände, darunter auch die GEW, hatten den Beteiligungsprozess zum Ganztagserlass als „Partizipationstheater“ kritisiert. Das Kultusministerium erläutert dazu, dass nicht alle Vorschläge aufgegriffen werden konnten. Dies gelte insbesondere für Anregungen, die geltendem Recht widersprochen hätten oder über den Regelungsauftrag des Erlasses hinausgegangen wären. Viele dieser Punkte wolle das Ministerium aber als Hinweise zur Thematik festhalten und „in der weiteren Arbeit als Impuls aus der Praxis“ mitdenken.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #013.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter

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