29. Juni 2021 · 
Landwirtschaft

Künftig mehr EU-Agrarmilliarden für Umweltschutz, kleine Betriebe und Junglandwirte

Nach langwierigen Verhandlungen haben das EU-Parlament und der Rat der EU-Agrarminister einen Kompromiss für die künftige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) gefunden. Rund 270 Milliarden Euro stellt die Europäische Union für die kommende Förderperiode von 2023 bis 2027 für die Landwirtschaft bereit. Doch nach welchen Kriterien wird das Geld verteilt? Gerungen wurde lange darum, an welche Bedingungen die Förderung geknüpft wird, über welche Summen die Mitgliedstaaten selbständig verfügen können und wie groß der Anteil sein soll, der für Umwelt- und Artenschutz bereitgestellt werden muss.

Insgesamt ging es darum, die Agrarförderung der EU stärker an ökologischen Standards und Maßnahmen zum Klimaschutz zu orientieren. So wird es künftig so sein, dass ein Mindestmaß an Umweltschutz gegeben sein muss, damit überhaupt Direktzahlungen fließen. Die EU nennt dies Konditionalität: Ohne die Einhaltung der Grundanforderungen gibt es kein Geld mehr. Das Bundesagrarministerium nennt dafür beispielhaft die Bereitstellung nicht-produktiver Flächen oder den Moorschutz.

25 Prozent Direktzahlungen für Öko-Regelungen

Darüber hinaus hat man sich darauf verständigt, künftig ein Viertel der Direktzahlungen für sogenannte „Öko-Regelungen“ zu reservieren. Die Agrarminister der Mitgliedstaaten hatten zuerst 20 Prozent gefordert, das Parlament sprach sich aber für 30 Prozent aus – also traf man sich in der Mitte. Es geht dabei um freiwillige Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, die über das hinaus gehen, was zuvor an Auflagen der Konditionalität festgelegt wurde.

Künftig gehen zudem zehn Prozent der Direktzahlungen an kleine und mittlere Agrarbetriebe – was einer tatsächlichen Wende in der Agrarförderung schon sehr nahekommt, da in der Vergangenheit vorrangig die Großkonzerne von den Subventionen profitiert hatten. Darüber hinaus werden auch 35 Prozent aus dem Fördertopf für die ländliche Entwicklung für Umwelt- und Klimamaßnahmen bereitgehalten.

Lobt von der CDU, Kritik von den Grünen

Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) lobte den Kompromiss: „Deutlich wird, dass der von uns eingeschlagene Systemwechsel hin zu höheren Umweltleistungen bestätigt wird.“ Zudem sieht sie sich als Mittlerin für den 25 Prozent-Kompromiss bei den Öko-Regelungen, weil sich die Länder-Agrarminister Deutschlands schon frühzeitig auf diesen Wert verständigt hatte. Tatsächlich gab es innerhalb der Agrarministerkonferenz noch vor wenigen Monaten Streit in dieser Angelegenheit, weil die Agrarminister der Grünen eine Quote von 50 Prozent gefordert hatten. Dementsprechend unzufrieden geben sich nun auch die Grünen.

Die Einigung ist ein Schritt hin zu mehr Umwelt- und Klimaschutz und einer wettbewerbsfähigen europäischen Landwirtschaft.

Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) hingegen zeigt sich zufrieden: „Die Einigung ist ein Schritt hin zu mehr Umwelt- und Klimaschutz und einer wettbewerbsfähigen europäischen Landwirtschaft.“ Besonders angetan hat es der Landesagrarministerin, dass die EU in Zukunft eine gesonderte Förderung für Junglandwirte vorsieht. Der Kompromiss legt fest, dass die EU-Mitgliedstaaten drei Prozent ihres GAP-Budgets für diese spezielle Gruppe bereitstellen können. Neue Betriebe sollen zudem über die zweite Säule zur Förderung der ländlichen Entwicklung gefördert werden. Diese Regelung soll nun noch im nationalen Recht nachgebessert werden.

Jetzt ist die Kommission gefragt

Wie geht es nun weiter? In seiner Sitzung am gestrigen Montag und heutigen Dienstag befasst sich noch einmal der EU-Rat der Agrar- und Fischereiminister mit dem GAP-Kompromiss. Anschließend muss der ausformulierte Text dann noch formal vom EU-Parlament beschlossen werden. Parallel zum Durchbruch auf EU-Ebene hat am vergangenen Freitag auch der Deutsche Bundesrat die Gesetze zur nationalen Umsetzung der GAP-Reform beschlossen. In der neuen Förderperiode bekommen die Mitgliedstaaten mehr Spielräume, um auf regionale Gegebenheiten besser eingehen zu können. Bis zum Jahresende müssen diese Pläne bei der EU-Kommission zur Prüfung vorgelegt werden.

Bundesagrarministerin Klöckner sieht nun eine besondere Verantwortung bei der Kommission: „Im Verfahren der weiteren Rechtsetzung und der Genehmigung der Strategiepläne muss sie dafür sorgen, dass sie die Ziele der Vereinfachung, der Stärkung der Subsidiarität und eines fairen Wettbewerbs innerhalb der EU in eine gute Balance bringt.“

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #121.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter

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