Krisenstab verteidigt neue Corona-Verordnung gegen Kritik
Claudia Schröder, die Vize-Leiterin des Krisenstabes der Landesregierung, hat die neue, ab Montag gültige Corona-Verordnung gegen massive Kritik der Kommunen verteidigt. Vorgesehen bleibt in Paragraph 1 wie bisher – nur leicht verändert – die folgende Formulierung: „Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Mitgliedern des eigenen Hausstandes gehören, auf das Notwendige zu beschränken.“
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Die Kommunalverbände haben gegen diese Vorgabe massive Einwände: Dies sei „unklar“, gefährde die Akzeptanz in der Bevölkerung „und stellt den Vollzug vor erhebliche Probleme“. Insbesondere für die Polizei entstehe dadurch „eine äußerst schwierige und nicht zu akzeptierende Situation“, wenn es etwa um die Feier eines runden Geburtstages im eigenen Keller oder Garten mit bis zu 30 Personen gehe. Schröder sagte dazu, es gehe ja nicht um den Vollzug, sondern um einen „appellativen Charakter“ der Formulierung: „Abstand, Mundschutz, Hygiene und Datenschutz – das müssen wir im Sozialverhalten lernen, es wird uns noch viele Monaten begleiten.“ Wenn man die Formulierung mit dem „Notwendigen“ jetzt streichen würde, betont die Vize-Leiterin des Krisenstabes, könne dies als Nachlassen der Vorsichtsmaßnahmen fehlinterpretiert werden.
Das Wirtschaftsministerium hatte im Vorfeld einen anderen Satz vorgeschlagen: „Jeder hat sich so verantwortungsvoll zu verhalten, dass er gesundheitliche Gefahren für sich und andere durch das Corona-Virus so weit wie möglich vermeidet.“ Die Kommunen hatten außerdem gerügt, dass eine radikale Kürzung und Verschlankung der Verordnung, wie es versprochen worden sei, „nicht aufgegriffen wurde“. Die neue Verordnung hat 24 Seiten (gegenüber bisher 38). Für politische Versammlungen (etwa Aufstellung von Kandidaten oder Parteitage) gilt, dass der Abstand von 1,50 Metern zwischen den Teilnehmern gewährleistet werden muss – die Halle also groß genug sein muss.