Kriminalpolizei fordert entschlosseneres Handeln der Justiz
Im Streit um die Frage, wie konsequent die Justiz gegen straffällig gewordene Asylbewerber vorgeht, hat der Bund deutscher Kriminalbeamter (BdK) ein konsequentes Handeln der Justiz gefordert. Wenn ein Asylbewerber sich beispielsweise mit falschen Angaben staatliche Leistungen erschlichen habe, so sei ein „entschlossenes Handeln nötig“, sagte der BdK-Landesvorsitzende Ulf Küch dem Rundblick. „Es ist dann nicht sinnvoll, den Aufenthalt des Menschen zu ermitteln – denn viele Leute wechseln den Wohnort oft und haben keine ladungsfähige Adresse. Viel besser ist es, gleich Haftbefehle zu erlassen – und gleichzeitig eine zeitnahe Gerichtsverhandlung in Aussicht zu stellen“, erklärte Küch.
Der Umweg über die Suche nach dem Aufenthalt sei viel zu aufwendig und am Ende ohne Folgen, dies sei „organisierter Unsinn“. Wenn Staatsanwaltschaften und Gerichte sich zu schnellen Haftbefehlen und zu zügigen Gerichtsterminen entschlössen, sodass die Betroffenen nicht lange in Untersuchungshaft sitzen müssten, sei dies die richtige Antwort. „In Braunschweig wird dieses Modell bereits angewandt. Es könnte vorbildlich für ganz Deutschland sein“, fügte Küch hinzu. Es sei notwendig, dass Polizei und Justiz Entschlossenheit bei der Strafverfolgung von Asylbewerbern zeigten, da der Staat beweisen müsse, dass er handeln könne. Eine Sprecherin des Justizministeriums sagte gestern, die Staatsanwaltschaften würden „alle Möglichkeiten ausschöpfen“ – dazu zählten die Ermittlung des Aufenthalts ebenso wie die Fahndung per Haftbefehl.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #1.