3. Juli 2015 · 
Bildung

Kopftuch an Schulen: CDU warnt vor „übereifrigem Gehorsam“

(rb) Hannover. CDU-Landtagsfraktionschef Björn Thümler hält die Antworten, die das Kultusministerium auf eine Anfrage der Landtagsopposition zu den Konsequenzen aus dem jüngsten Karlsruher Urteil zum Tragen von Kopftüchern durch Lehrkräfte in Niedersachsen gegeben hat, für „reichlich wirr“ und wenig klärend für die Schulen. Darin wird u.a. ein Erlass zum neuen Schuljahr angekündigt, der die „neue Rechtslage“ erläutern soll. Vor dem Hintergrund, dass fast ein halbes Jahr seit dem Richterspruch vergangen sei, versteht Thümler nicht, warum den Schulen nicht längst ein Erlass vorliegt, damit diese sich entsprechend vorbereiten können. Der „übereifrige Gehorsam“, mit dem die Landesregierung reagiert habe, sei ohnehin überflüssig, sagte Thümler am Donnerstag in Hannover. Das Urteil sei keineswegs eine generelle Erlaubnis für das Tragen religiöser Symbole oder Kleidungsstücke im Unterricht. Die aktuell bestehende Regelung im Niedersächsischen Schulgesetz sei verfassungskonform. Es bestehe also kein Änderungsbedarf. Ob eine Lehrerin im Unterricht ein Kopftuch tragen dürfe oder nicht, sei letztlich immer eine Einzelfallentscheidung. „Das bedeutet aber auch, dass die Beschwerde eines Elternteils im Klassenverband ausreicht, um einer Lehrerin das Tragen eines Kopftuches in der Klasse zu verbieten“, meint Thümler. Die Entscheidung darüber sollte aber nicht allein auf die Schulleitungen abgewälzt werden. Damit würden unnötig Konflikte provoziert, die es bislang in Niedersachsen nicht gebe. Sinnvoll wäre es, im Rahmen der aktuell laufenden Verhandlungen über eine Vereinbarung mit den Muslimverbänden eine Lösung zu finden, die der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gerecht werde.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #125.
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