7. Juni 2017
Kommentar

Kontrolle braucht Kompetenz

Darum geht es: Der Landesrechnungshof hat seinen Jahresbericht vorgestellt. Ins Auge fallen dabei unter anderem millionenschwere Nachlässigkeiten in Hochschulen und im Wissenschaftsministerium. Ein Kommentar von Martin Brüning. Wenn Sie im monatlich 2.000 Euro netto verdienen, gleichzeitig aber 2.500 Euro im Monat für die Wohnungsmiete ausgeben, dann können Sie sich nicht nachträglich das Gehalt erhöhen, weil Sie tief in die roten Zahlen gerutscht sind. In etwa so wurde es allerdings bei der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) geregelt. Als das Wissenschaftsministerium endlich mitbekam, dass die Ausgaben für das Personal nur wenig mit dem dafür vorgesehenen Budget zu tun hatten, wurde das Personalkostenbudget einfach nachträglich angehoben und eine Überschreitung der Obergrenze genehmigt. So geht es natürlich auch – es hat aber rein gar nichts mit verantwortungsvoller Haushaltsführung zu tun. https://soundcloud.com/user-385595761/rechnungshof-prasidentin-ministerium-muss-bei-mhh-starker-eingreifen Wenn es um finanzielle Verfehlungen geht, ist die MHH in Niedersachsen verhaltensauffällig. Der Schaden durch Planungsmängel bei MHH-Bauvorhaben geht bereits in die Millionen. Nun kritisiert der Rechnungshof das um 23 Millionen Euro überschrittene Personalbudget und auch noch Haushaltsrechtsverstöße bei Professorenstellen. Professoren wurden eingestellt, ohne überhaupt die Planstellen dafür zu haben. Hinzu kommen Leistungszulagen für Chefärzte ohne Leistungsnachweise. Kostenpunkt: 6,2 Millionen Euro. Es stellt sich die Frage: Ist das an der MHH eigentlich nur Missmanagement durch Kompetenzmangel oder dreistes Vorgehen ohne Verantwortungsbewusstsein, weil am Ende der Steuerzahler ohnehin in die Bresche springt? Das Geschäftsgebaren der MHH sollte noch einmal genauer unter die Lupe genommen werden. [caption id="attachment_13852" align="aligncenter" width="716"] Die Finanzen der MHH sind selbst ein Fall für die Notaufnahme  - Foto: schulzfoto[/caption] Die MHH-Pannen sind das Eine, die Kontrollmechanismen im Ministerium das Andere. Das Ministerium habe seine Aufsicht „nicht rechtzeitig sowie im erforderlichen Maß“ wahrgenommen, heißt es seitens des Landesrechnungshofes. Die Rede war ist einer Verwaltungskultur, bei der die Aufsicht auch ausgeführt werden müsse und Verstöße entsprechend zu ahnden seien. Dennoch ist nicht ganz klar, ob das Ministerium zu einer kompetenten Aufsicht überhaupt personell in der Lage ist. Es entsteht der Eindruck, dass ein übliches Projektmanagement und Controlling, wie es in privaten Betrieben Alltag ist, im Wissenschaftsministerium teilweise nicht existiert. In den vergangenen Jahren hat das Land zwar mehr Personal eingestellt. Die Frage ist aber, ob das an den richtigen Stellen passiert ist. Die Hochschulen haben inzwischen viele Freiheiten. Das macht aber auch die Kontrolle schwieriger. Vor allem Stiftungshochschulen haben es leichter, sich den Vorgaben des Ministeriums zu entziehen. Die Verwaltung muss in der Lage sein, den Hochschulen im Land auf Augenhöhe zu begegnen und sie entsprechend kontrollieren zu können. Möglicherweise ist sie mit der Vielfalt und Komplexität der Kontrollanforderungen auch einfach überfordert. Die Landesregierung muss sicherstellen, dass die Kontrollinstanz kein zahnloser Tiger ist. Mail an den Autor dieses Kommentars
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #106.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning