Die kommunalen Spitzenverbände möchten eine ausdrückliche gesetzliche Klarstellung, dass Floh- und Trödelmärkte auch an Sonn- und Feiertagen erlaubt sind. Das erklärten Landkreistag, Städtetag und Städte- und Gemeindebund gestern in einer Anhörung im Innenausschuss des Landtags. Handlungsbedarf besteht, weil das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg vor etwa einem Jahr ein Urteil gesprochen hatte, das in vielen Kommunen Ratlosigkeit […]

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