Kommunen fordern: Flohmärkte an Sonntagen sollen erlaubt werden
Die kommunalen Spitzenverbände möchten eine ausdrückliche gesetzliche Klarstellung, dass Floh- und Trödelmärkte auch an Sonn- und Feiertagen erlaubt sind. Das erklärten Landkreistag, Städtetag und Städte- und Gemeindebund gestern in einer Anhörung im Innenausschuss des Landtags. Handlungsbedarf besteht, weil das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg vor etwa einem Jahr ein Urteil gesprochen hatte, das in vielen Kommunen Ratlosigkeit ausgelöst hat. Die Richter waren zu dem Schluss gekommen, dass gewerbliche Flohmärkte an Sonntagen nicht erlaubt sind, wenn nach Würdigung des Einzelfalls die wirtschaftlichen Interessen im Vordergrund stehen. Eine „typische werktägliche Geschäftigkeit“ müsse nämlich an Sonn- und Feiertagen ruhen, ausschlaggebend sei „der zu beurteilende Lebensvorgang seinem Gesamtcharakter nach“, hieß es im Juristendeutsch – und in vielen Rathäusern reagierten die Ordnungsämter darauf verunsichert. Einige Kommunen hatten die Flohmärkte weiter erlaubt, andere untersagt.
Die Kommunalverbände fordern deshalb nun, ebenso wie die FDP, eine eindeutige Regelung, und zwar über eine Änderung der gesetzlichen Vorgaben. Trödelmärkte zielten nicht ausdrücklich auf den Abschluss von Kaufgeschäften, meinen sie, vielmehr hätten sie „auch einen kulturellen und gesellschaftlichen Charakter“. Nur den Verkauf von neuen Waren solle man auf Flohmärkten an Sonntagen verbieten. Im Übrigen regen Landkreistag, Städtetag und Städte- und Gemeindebund an, dringend eine „Regelung für die rechtssichere Ladenöffnung an Sonntagen“ zu schaffen – denn auch hier hatte es nach verschiedenen Gerichtsurteilen viel Verwirrung über die Bedingungen von Ausnahmevorschriften gegeben.