16. Juni 2020
Inneres

Kommunen drängen auf Corona-Tests

Wenn es nach den Vorstellungen der Kommunalverbände geht, müsste es landesweit viel mehr Corona-Tests geben – und zwar vor allem in sensiblen Bereichen wie Altenheimen, Kliniken und Kindertageseinrichtungen. Auf diese Weise könnten die Ängste und Vorbehalte von Beschäftigten, die aus Sorge vor einer Ansteckungsgefahr den Weg zu diesen Arbeitsplätzen bisher scheuen, abgebaut werden. Doch die Teststrategie des Landes, die recht allgemein gehalten ist, sieht eine regelmäßige landesweite Testung für bestimmte Berufsgruppen bislang nicht vor.
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Jetzt kommt allerdings Bewegung in die Sache, denn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat vor wenigen Tagen eine neue Verordnung erlassen, in der die Finanzierung eindeutig geregelt wird: Wenn die „epidemiologische Lage“ es hergibt, müssen die Kassen die regelmäßigen Tests bezahlen. Die Länder können zu dieser Bundesverordnung, die vom 8. Juni datiert, eigene Ausführungsbestimmungen erlassen – und darauf warten die Kommunalverbände nun. Im Sozialministerium hält man solche ergänzenden Landesregeln nicht für erforderlich. Die Kommunen wiederum befürchten, Land und Kassenärztliche Vereinigung würden über eine konkrete Teststrategie beraten, ohne die Bürgermeister und Landräte einzubeziehen.

Beim Land herrscht nach wie vor Skepsis

Die Frage der Corona-Tests hat sich über Monate zu einem Streitthema entwickelt. Wiederholt haben die Gesundheitsexperten des Sozialministeriums betont, diese Tests vermittelten ein falsches Gefühl der Sicherheit – denn verlässlich sei nur die Anzeige, dass jemand infiziert ist. Ein negatives Ergebnis könne dagegen trügerisch und schon wenige Stunden später überholt sein. In einigen Städten wird das anders gesehen, so in Salzgitter. Oberbürgermeister Frank Klingebiel (zugleich Vizepräsident des Niedersächsischen Städtetages) erklärt, seit Mitte Mai würden die Mitarbeiter der 15 Altenheime in der Stadt regelmäßig einmal wöchentlich getestet. Bisher geschieht das in Pool-Tests von je fünf oder zehn Sammel-Auswertungen. „Wenn das Resultat ist, dass in der Masse der Fälle keine Infektion angezeigt wird, trägt das zur Sicherheit und zum Sicherheitsgefühl der Mitarbeiter bei“, erklärt Klingebiel auf Rundblick-Anfrage. https://www.youtube.com/watch?v=iuXcc-uyNNc Die neue Spahn-Verordnung vom 8. Juni zeige nun an, dass es als Voraussetzung für einen Test nicht zwingend einen Infektionsfall in der Belegschaft mehr geben muss. Auch die überarbeitete Teststrategie des Landes Niedersachsen enthält diese anfängliche Bedingung nun nicht mehr. Die Pflicht für die Kassen, die Testungen zu bezahlen, ist ebenfalls eindeutig festgeschrieben. Aus Sicht des Städtetages spricht also nichts gegen den Start von Massentests – wenigstens in Pflegeheimen, Kliniken und Kindergärten.

Kosten für Massentests sind dem Ministerium zu hoch

Hier bleibt das Sozialministerium in Hannover aber nach wie vor zurückhaltend. Man sei in Gesprächen mit einigen Landkreisen, die hohe Zahlen von Neuinfektionen haben, über bestimmte Testreihen für einzelne Gruppen. Das Problem sei allerdings, dass nach der Spahn-Verordnung vom 8. Juni die Kassen zwar die Laboruntersuchung der Tests zahlen müssten, nicht aber den Abstrich, den der Arzt bei jedem Getesteten vornehmen muss. Dieser werde nur dann von der Kasse übernommen, wenn der Getestete vorher auch Covid19-Symptome gezeigt habe. Da ein Abstrich 62 Euro kosten könne, sei das Kostenrisiko für die Betroffenen (oder das Land) zu hoch, als dass man Massentests anordnen könne, erklärt die Abteilungsleiterin für Gesundheit, Claudia Schröder, im Gespräch mit dem Rundblick. Ministeriumssprecher Oliver Grimm fügt hinzu, von landesweiten regelmäßigen Massentests für Pfleger in Kliniken, Lehrern in Schulen oder Erziehern in Kindergärten nehme das Sozialministerium wegen der unkalkulierbaren Kosten Abstand. Der Hinweis in der neuen Bundesverordnung auf die „epidemiologische Lage“ als Basis der Überprüfungen ermöglicht es dem Sozialministerium, den Umfang der Tests nach eigenen Vorstellungen einzugrenzen. Klingebiel hingegen wünscht sich eine Ausführungsbestimmung des Landes zu der Bundesverordnung – dann könne für jedermann nachvollziehbar definiert werden, welche Gruppen unter welchen Bedingungen einen Anspruch auf solche Tests haben könnten.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #113.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter