Kommunen betrachten Wohngeldänderung als „äußersten Affront“
(rb) Hannover. Zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Sozialministerium ist es offenbar zu erheblichen Unstimmigkeiten gekommen, die mit der Wohngeldreform des Bundes zusammenhängen, die in der September-Sitzung des Bundesrates die Zustimmung der Länder bekommen hatte. Hintergrund ist die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Jahr 2005, die u.a. auch die Folge hatte, dass die vom Land eingesparten Wohngeldmittel des Bundes an die Kommunen weitergeleitet wurden. Wie es heißt, sei es im Verlaufe der letzten zehn Jahre – trotz der nicht immer einfachen Berechnungen – stets gelungen, sowohl den ursprünglichen Betrag als auch die jeweiligen Änderungen zugunsten oder auch zu Lasten der kommunalen Ebene einvernehmlich zu vereinbaren. So wird von den Spitzenverbänden nun auch klaglos anerkannt, dass das Land durch die aktuelle Wohngeldreform des Bundes einen Anspruch darauf hat, die Zuweisungen an die Kommunen ab 2016 um 8,1 Millionen Euro auf 135,6 Millionen Euro abzusenken. Tatsächlich sollen diese Mittel aber nun um 22,8 Millionen Euro gekürzt werden, was erheblichen Protest bei den kommunalen Spitzenverbänden ausgelöst hat, die von einem „äußersten Affront“ sprechen, zumal das Sozialministerium diese Planung zunächst „nur beiläufig erwähnt“ habe. Zu einem ersten Gespräch war es erst nach der Kabinettsklausur zum Haushalt 2016 im Juli gekommen, in dessen Folge das Ministerium eine erneute Berechnung vorgenommen hatte, bei der das Land sogar noch besser davonkommt und den Kürzungsbetrag auf 23,7 Millionen Euro erhöht, um dies nach Abzug einer „Prognosedividende“ wieder auf 22,8 Millionen Euro festzulegen. Für die kommunalen Spitzenverbände bedeutet diese Haltung eine „Aufkündigung der bislang über zehn Jahre gewachsenen guten Zusammenarbeit“ im Bereich der Sozialgesetzgebung durch das Land, heißt es in einer Stellungnahme der Verbände zum Haushaltsbegleitgesetz.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #180.