(rb) Hannover. Das niedersächsische Finanzministerium hält weiter daran fest, elektronische Daten über die Gewerbesteuer nur an solchen Kommunen weiterzuleiten, die sich der Dienstleistung einer der fünf bestehenden Datenzentralen bedienen. Diese Haltung des Ministeriums stößt bei den kommunalen Spitzenverbänden zunehmend auf Irritation und Widerspruch; der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) spricht sogar von einem Skandal. Auf Initiative des NSGB war die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände bereits im September in dieser Sache an das Ministerium herangetreten. Die Spitzenverbände hatten seinerzeit darauf hingewiesen, dass es in Niedersachsen aus verschiedensten Gründen eine inhomogene EDV-Struktur gebe. Eine erhebliche Anzahl von Kommunen arbeite im EDV-Bereich autonom, letztlich gestützt auf die kommunale Organisationshoheit. Mit Befremden sehe man nun die Ungleichbehandlung von Kommunen, die sich einer Datenzentrale bedienen mit autonom arbeitenden Kommunen. „Wir sehen das Land Niedersachsen in der grundsätzlichen Verpflichtung, alle Kommunen gleich zu behandeln“, heißt es in einem Schreiben der Arbeitsgemeinschaft an das Ministerium. Eine Mitteilung, warum Kommunen, die sich nicht der Dienstleistung von Datenzentralen bedienten, vom unmittelbaren Datenaustausch mit der Finanzverwaltung ausgeschlossen würden, war erst am 30. November „in dürren Worten“ erfolgt. Das Ministerium habe sich darin auf die „analoge“ Rechtslage aus dem Jahr 1981 zurückgezogen und es kategorisch abgelehnt, elektronische Daten an Kommunen zu liefern, die keiner Datenzentrale angehörten, heißt es beim NSGB, der es „erschreckend“ findet, dass vom Finanzministerium nicht einmal ein zeitlicher Horizont angedeutet werde hinsichtlich der Definition möglicher Schnittstellen für eine künftige Datenlieferung. Man werde das Thema aber weiter verfolgen, heißt es beim NSGB.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #232.