Kommt alles noch viel härter? Die Staatskanzlei schließt derzeit keine Veränderung mehr aus
Auf die wiederholten Rufe, beispielsweise der Opposition, nach einem „verlässlichen Plan“ für die Corona-bedingten Freiheitsbeschränkungen hat Regierungssprecherin Anke Pörksen (SPD) noch einmal klar reagiert: Sie sei nicht in der Lage, heute zu sagen, ob die vorgesehenen Lockerungen vor Weihnachten tatsächlich auch Bestand haben könnten. Das werde jetzt zwar in die neue Verordnung geschrieben – aber allein vom weiteren Verlauf der Infektionen hänge ab, ob der Kurs am 24. Dezember auch umgesetzt werden kann. Sollten die Infektionen in die Höhe schnellen, wie sich Ende vergangener Woche ankündigte und in anderen Bundesländern schon zu beobachten ist, so seien weitere Verschärfungen nicht auszuschließen. Der Sprecher des Kultusministeriums, Sebastian Schumacher, und sein Kollege im Sozialministerium, Oliver Grimm, wiesen Vorwürfe zurück, die von heute an geltende Befreiung der Schüler von der Präsenzpflicht in den Schulen habe man zu spät in Gang gesetzt. „Wir hatten noch vor wenigen Tagen begründete Hoffnung, die Infektionen in Niedersachsen werden zurückgehen. Wenn das so passiert wäre, hätte es die Empfehlung, Kinder vom 14. Dezember an zuhause zu lassen, nicht gegeben.“
Nach gegenwärtigem Stand der Verordnung, deren Entwurf am Wochenende fertiggestellt wurde, ist nun folgendes geplant:
Vor Weihnachten: Bis zum 24. Dezember gilt weiterhin die Regel, dass sich draußen und in privaten Räumen maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen dürfen. Was darüber hinaus geht, ist nicht gestattet. Das gilt jedoch für private, die Freizeit betreffende Versammlungen, nicht für dienstliche in Betrieben. Diese Vorgabe soll dann auch unmittelbar nach Weihnachten, also am 27. Dezember, wieder wirksam werden – und dann vermutlich bis zum 10. Januar. Das heißt für Silvesterfeiern, dass auch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen dürfen, in der Silvesternacht auf der Straße ebenso. Kinder unter 14 Jahren als Begleitung zählen nicht, sie dürfen zusätzlich anwesend sein.
Kontakte über Weihnachten: Am 24. Dezember und an den beiden Weihnachtsfeiertagen werden die Kontakte auf maximal zehn Personen erweitert, allerdings dürfen diese nicht – wie zunächst geplant gewesen war – aus maximal zehn verschiedenen Haushalten kommen. Zu diesen zehn Personen zählen Vater, Mutter, Bruder, Schwester, Kinder und die jeweiligen Lebenspartner. Freunde und Bekannte zählen, wie Pörksen hervorhob, ausdrücklich nicht dazu. Die Regel sei eine Privilegierung von Familien, räumte Pörksen ein.
Die Böller-Frage und die Alkohol-Frage: Das Verbot von Silvesterfeuerwerken und von Zusammenkünften mehrerer Personen am Silvesterabend wird von der Landesregierung bisher nicht geplant. Allerdings gilt schon von dieser Woche an ein Verbot von Glühwein-Ausschank zum Direktverzehr. Damit reagiert die Regierung auf verschiedene gesellige Zusammenkünfte in Freundes- und Bekanntenkreisen, bei denen Glühwein, Bier oder andere Getränke angeboten worden sind. Nach bisherigen Erkenntnissen gelten diese Treffen als mögliche Quelle einer Verbreitung des Corona-Virus.
Einzelhandel vor der Schließung: In einem Gespräch mit den Ministerpräsidenten hat Bundeskanzlerin Angela Merkel am gestrigen Sonntag über die Frage diskutiert, auf welche Weise die Einzelhandelsgeschäfte geschlossen werden sollen, damit der Kundenverkehr und damit die weitere Ausbreitung des Virus gebremst werden können. Es lagen drei Optionen auf dem Tisch – ein Verzicht auf Beschränkungen vor Weihnachten, dafür eine Schließung vieler Geschäfte nach dem 26. Dezember, eine Schließung bereits von dieser Woche an oder ein völliger Verzicht auf Einschnitte beim Einzelhandel.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #225.