(rb) Wenn das Land den Kommunen eine neue Aufgabe überträgt, ist der finanzielle Ausgleich der damit verbundenen Kosten „unverzüglich“ gesetzlich zu regeln. Das gilt auch für bestehende Aufgaben, deren Änderung erhebliche Kosten auslöst. So sieht es § 57 der Landesverfassung vor. Die Regelung hat als sogenanntes „Konnexitätsprinzip“ Eingang in den Sprachgebrauch gefunden, das Niedersachsen als [...]
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