Kommentar: Eine Bürgschaft für die Meyer-Werft ist vertretbar!
Zuletzt im vergangenen Jahr hat die Meyer-Werft in Papenburg eine Landesbürgschaft bekommen. Das Unternehmen hat volle Auftragsbücher – aber die finanziellen Reserven sind offenbar erschöpft. Wenn das Land für Kredite eine Schutzfunktion übernimmt, ist das riskant. Am Ende könnte der Staat die Ausfälle decken müssen. Kann das richtig sein? Die Rundblick-Redaktion diskutiert darüber in einem Pro und Contra.
Foto: Meyer-Werft/Scheffen
PRO: Es wäre falsch, mit staatlichen Bürgschaften sterbende Branchen länger als nötig zu stützen. Aber der Schiffbau ist keine sterbende Branche, er kann sich weiterentwickeln und Innovationen hervorbringen. Deshalb wäre im Fall der Meyer-Werft eine neue Landesbürgschaft vertretbar, meint Klaus Wallbaum.
Der ewige Streit um staatliche Subventionen wird immer wieder von zwei Lagern bestimmt. Auf der einen Seite stehen diejenigen, die für wirtschaftlichen und technologischen Fortschritt werben und davor warnen, dass der natürliche Umwandlungsprozess durch staatliche Eingriffe aufgehalten oder verzögert wird. Wenn also die Meyer-Werft kein Geld mehr hat, die Ausgaben für die neuen Kreuzfahrtriesen vorzustrecken, muss sie damit allein klarkommen. Auf der anderen Seite sind diejenigen, die vor zu radikalen Strukturbrüchen warnen und für einen sanften, begleiteten Übergang werben. In dieser Logik müsste eine Umstellung der Meyer-Werft auf neue Produkte oder neue Märkte abgefedert werden dadurch, dass man ihr für eine finanzielle Durststrecke die nötige Liquidität verschafft. Das geht am Ende dann offenbar nur über staatliche Bürgschaften, über eine zusätzliche Absicherung der Kredite.
Hier nun ein paar Gründe für eine neue Landesbürgschaft in diesem Fall:
Dieser Artikel erschien am 10.4.2024 in Ausgabe #066.