Körperschaftsrecht für jüdische Gemeinde Oldenburg
Elisabeth Schlesinger, Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Oldenburg, kann sich über eine Verbesserung der Stellung ihrer Gemeinde freuen. In ihrer gestrigen Kabinettssitzung hat die niedersächsische Landesregierung entschieden, der Jüdischen Gemeinde Oldenburg die Rechte einer Körperschaft öffentlichen Rechts zu verleihen. Wie die Staatskanzlei mitteilte, erfülle die Gemeinde, die bislang den Status eines eingetragenen Vereins hatte, alle Voraussetzungen für die diese rechtliche Aufwertung: „Seit ihrer erneuten Gründung vor 30 Jahren ist sie stetig gewachsen und hat eine besondere Bedeutung im öffentlichen Leben erlangt.“ Neben der Gemeinde in Oldenburg haben auch die Jüdischen Gemeinden Hannover, Osnabrück und Braunschweig sowie die Liberale Jüdische Gemeinde Hannover Körperschaftsrechte.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #227.