Die Diskussion zu November-Beginn war kurz und heftig – und sie ändert offenbar nichts an den geplanten Absichten. Wenn in der kommenden Woche der neue Landtag seine Geschäftsordnung verabschiedet, wollen SPD, CDU und Grüne die Zahl der Landtagsvizepräsidenten von bisher vier auf fünf ausweiten. Gemeinsam mit Landtagspräsidentin Hanna Naber (SPD) gäbe es dann sechs Repräsentanten des Landes Niedersachsen, die sich in der Leitung der Landtagssitzungen abwechseln sollen. Gegen diese Absichten hatte es schon kurz vor der Wahl des Ministerpräsidenten ein öffentliches Gerangel gegeben – sowohl der Bund der Steuerzahler, die AfD-Fraktion, als auch mehrere Bürger beklagten sich in Äußerungen und Leserbriefen darüber. In ihrem gemeinsamen Antrag für die Änderung der Geschäftsordnung, den die Koalition und die oppositionelle CDU geschrieben haben, bleiben sie aber dabei und geben obendrein ein Versprechen ab: „Vor dem Hintergrund der zunehmenden Angriffe auf unsere parlamentarische Demokratie sollen die Vizepräsidenten zusätzlich zu ihrer parlamentarischen Arbeit im gesamten Flächenland Niedersachsen intensiver werbend für unsere Demokratie in Erscheinung treten. Ebenso soll durch die Zahl der Vizepräsidenten eine angemessene Abbildung der Kräfteverhältnisse im Landtag widergespiegelt werden.“
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Gerade der zweite Teil dieser Begründung erfährt deutlichen Widerspruch von der AfD. Die Koalition und die CDU planen nämlich, sich am Verfahren nach d’Hondt zu orientieren, das zwar nur für das gesamte Präsidium (samt Beisitzer) gilt und für die Präsidentenposten nicht verbindlich ist. Danach hätte gemäß der Kräfteverhältnisse der Fraktionen mit Blick auf fünf Vizepräsidenten die SPD Anspruch auf zwei Posten, die CDU ebenfalls, die Grünen auf einen. Wenn man Landtagspräsidentin Naber in die Rechnung einbezieht und von sechs Posten ausginge, stünden der SPD drei, der CDU zwei und den Grünen ein Mandat zu. Die AfD würde also nach d’Hondt leer ausgehen. Diese Fraktion hatte daher drei Vizepräsidenten vorgeschlagen – je Fraktion einen. Dieser Grundsatz gilt bei der Zusammensetzung des Bundestagspräsidiums. In Niedersachsen wollen sich SPD, CDU und Grüne auf eine solche Regel aber nicht einlassen. Daher dürften nächste Woche zu Vizepräsidenten Marcus Bosse (SPD), Sabine Tippelt (SPD), Jens Nacke (CDU), Barbara Otte-Kinast (CDU) und Meta Janssen-Kucz (Grüne) gewählt werden. Der AfD-Kandidat Klaus Wichmann dürfte aus den anderen Fraktionen keine offizielle Unterstützung bekommen. Wichmann selbst wundert sich, dass die anderen Fraktionen mit der „angemessenen Abbildung der Kräfteverhältnisse im Landtag“ argumentieren, aber zwölf Prozent der Abgeordneten dabei nicht eingeschlossen sind. Nicht nur die AfD unterstellt, die Triebfeder bei der Benennung von fünf anstatt bisher vier Vizepräsidenten sei eben nicht die bessere Repräsentanz des Parlaments in der Öffentlichkeit gewesen, sondern die Tatsache, dass SPD und CDU Posten an verdiente Abgeordnete geben wollen.
Geschäftsordnung sieht neue technische Möglichkeiten vor
Im Antrag von Rot-Grün und CDU für die neue Geschäftsordnung werden noch weitere Punkte aufgeführt. Künftig soll die Pflicht entfallen, bei Abstimmungen entweder die Hand zu heben oder aufstehen zu müssen. Erstmals ist ein Politiker in den Landtag gewählt worden, der Sozialdemokrat Constantin Grosch, der im Rollstuhl sitzt und sich nur sehr eingeschränkt bewegen kann. Mit der Änderung der Geschäftsordnung wird es ihm erlaubt, per Automat abzustimmen. Er wird in den Landtagsgremien von einem Mitarbeiter begleitet. Neu ist auch die Vorschrift, unabhängig von der Corona-Pandemie Abgeordnete und Vertreter der Landesregierung per Videotechnik zu den Ausschusssitzungen hinzuschalten zu können. Wenn die Technik versagt, droht die Sitzung allerdings abgebrochen werden zu müssen. Es sei denn, so der Vorschlag von Rot-Grün und CDU, der Betroffene lenkt ein. Wenn der teilnehmende Abgeordnete erklärt, dass auch ohne sein Beisein die Sitzung fortgesetzt werden und Beschlüsse fassen darf, soll ein Sitzungsabbruch vermieden werden können. Außerdem wollen die drei Fraktionen vorsehen, dass bei der Befragung des Ministerpräsidenten, bei Dringlichen Anfragen und in der Fragestunde Zwischenfragen von Abgeordneten nicht mehr zugelassen werden sollen. Die alte Geschäftsordnung hatte hier eine Lücke.


