17. Mai 2020
Inneres

Koalition plant: Bei einer Epidemie sollen Pflegekräfte zwangsverpflichtet werden

Die SPD/CDU-Koalition plant eine Verschärfung der Regeln für künftige Fälle einer Epidemie, wie wir sie gerade in der Corona-Krise erleben. Ein Plan ist unter anderem, die Mitarbeiter in medizinischen Berufen zwangsweise zu verpflichten, sich an der Bekämpfung der bedrohlichen Krankheit zu beteiligen. Auch soll die Landesregierung das Recht bekommen, anstelle von Kreisen und kreisfreien Städten tätig zu werden – sofern die Epidemie die Grenzen eines Kreises überschreitet.
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Der Entwurf dieses „Corona-Gesetzes“ liegt nun vor, eine Anbindung an das Parlament ist ebenfalls vorgesehen. So soll der Landtag per Beschluss „eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite feststellen“ – und zwar für zunächst zwei Monate. Dauert die Krise noch an, so ist eine Verlängerung um jeweils zwei Monate vorgesehen. Diese Vorschläge wurden in verschiedenen Ressorts der Landesregierung entwickelt und schließlich im Innenministerium gebündelt. Demnächst soll der Landtag das beschließen.

Mehrere Landesgesetze sollen Epidemie-Paragraphen bekommen

Vorgesehen ist, mehrere Landesgesetze um entsprechende Paragraphen zu erweitern, die Abweichungen von normalen Regeln in Zeiten einer Epidemie ermöglichen. Das, was bisher teilweise über Verordnungen geregelt wurde und sich auf das Bundesinfektionsschutzgesetz bezieht, eine unter Juristen umstrittene Herleitung, soll künftig per Landesgesetz festgeschrieben, damit also auf einen sicheren Boden gestellt werden. https://www.youtube.com/watch?v=s5M0scv7lwY&t=1s Mehrere Punkte enthält der Plan: Nach Ablauf der Wahl eines Bürgermeisters kann diese auf den Termin der Kommunalwahl im September 2021 verschoben werden, heißt es. Dies kann als „Lex Uslar“ gewertet werden, da der Kreis Northeim die Neuwahl in Uslar wegen der Corona-Krise abgesagt und die jetzt ablaufende Amtszeit des Bürgermeisters Torsten Bauer verlängert hatte – gegen massive Proteste vor allem der dortigen FDP. Das Vorgehen der Northeimer soll jetzt gesetzlich abgesichert werden. Weiterhin geht es darum, im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst festzulegen, dass Kassenärztliche Vereinigung, Heil- und Pflegekräfte verpflichtet werden können, für die Epidemie-Bekämpfung eingesetzt zu werden. Im Katastrophenschutzgesetz wird festgelegt, dass die Arbeitgeber von Feuerwehr- und Rettungskräften diese vom Dienst freistellen müssen. Im Krankenhaus- und Pflegegesetz geht es um die bessere Steuerung der verfügbaren Plätze durch die Landes- und Kommunalbehörden, im Baugesetz geht es um die Aussetzung von Genehmigungs- und Beteiligungspflichten, im Kommunalverfassungsgesetz werden Rechte vom Räten auf die Hauptverwaltungsbeamten übertragen – auch Sitzungen über Video-Zuschaltung werden erlaubt. Außerdem wird festgelegt, dass die Kommunen ihre Epidemie-bedingten Kosten besonders verbuchen können. Auf diese Weise haben sie die Chance, auch ohne besondere Genehmigung des Landes Kredite zu deren Deckung aufzunehmen.

In der Corona-Krise hat die Landesregierung unterdessen weitere Entscheidungen getroffen:

Digitalisierung an Schulen: Mit 47 Millionen Euro, die aus einem älteren Zuschussprogramm des Bundes kommen, sollen die Kreise und Städte als Schulträger Notebooks und Laptops anschaffen können – und diese dann an bedürftige Schüler, die keine eigenen Geräte haben, ausleihen. Die Schulen sollten hier „weitgehend freie Hand haben“, erklärte Kultusminister Grant Hendrik Tonne. Man spreche auch mit Mobilfunkanbietern, da auch eine entsprechende Sim-Karte hinzukommen solle. Außerdem prüfe man, wie man Lernräume anbieten kann für Schüler, die zuhause kein Umfeld haben, um dort vernünftig lernen zu können. Lehrer im Homeoffice: Etwa 20 Prozent der 70.000 Lehrer in Niedersachsen gehören zur Risikogruppe und arbeiten von zuhause aus – indem sie etwa Aufgaben erstellen. Tonne sagte, er vertraue auf die Schulen, selbst festzulegen, wann und ob diese Kollegen schrittweise wieder in die Schulen zurückgerufen werden. Verdi verärgert über kommunale Arbeitgeber: Die Verdi-Landesleitung in Hannover klagt über das Verhalten des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV). Dieser verlange, dass Erzieherinnen, die zur Risikogruppe gehören und nicht in den Kindergarten gehen wollen, sich amtsärztlich überprüfen lassen müssen. Ein bloßes Attest des Hausarztes reiche nicht mehr aus. So werde unnötig Misstrauen gegenüber den eigenen Beschäftigten und den Medizinern gesät, meint Verdi. Sozialministerium vorsichtig optimistisch: Claudia Schröder aus dem Sozialministerium, Vize-Leiterin des Krisenstabes, verbreitet Zuversicht. Am Freitag sagte sie, die Zunahme der Infektionen bleibe trotz der Lockerungen bisher in Grenzen. Wenn sich der Trend fortsetze, stehe der Aufhebung weiterer Beschränkungen – geplant ist der 25. Mai – nichts im Wege.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #093.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter