1. Juni 2017
Soziales

Kliniken und Kassen protestieren gegen Krankenhausgesetz-Novelle

Die von der rot-grünen Landesregierung geplante Novelle des Krankenhausgesetzes erregt Unmut der „Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft“ und der „Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen“. Die Änderung sieht vor, dass es in jedem Krankenhaus vorgeschriebene Stationsapotheken geben soll. Dies ist eine Reaktion auf das Wirken des Delmenhorster Krankenpflegers Niels H., der in zwei Krankenhäuser bis zu 43 Morde begangen haben soll.

Sowohl Helge Engelke von der Krankenhausgesellschaft als auch Jörg Niemann vom Verband der Ersatzkassen (VdEK) schreiben an die Mitglieder des Landtags-Sozialausschusses, dass sie sich unzureichend beteiligt sehen. Dass eine Anhörung der Verbände zu dem Gesetzesvorhaben im Sozialausschuss wegen des Zeitdrucks vieler paralleler Gesetzesvorhaben nicht vorgesehen sei, empfinde man als „unangemessen“. Die Frist für die schriftliche Beurteilung, nämlich weniger als drei Wochen, sei zudem „ungewöhnlich kurz“.

Verärgert sind beide Organisationen auch, weil die vorgetragenen Einwände zum ersten Entwurf des Sozialministeriums „offenbar in keiner Weise gewürdigt“ worden seien. Krankenhausgesellschaft und Kassen meinen, die verpflichtende Vorgabe für Stationsapotheken sei „weder belegt noch plausibel“. Dort, wo Niels H. tätig war, habe es sogar eine eigene Apotheke gegeben. Sinnvoller wäre es aus Sicht der Verbände, „die Verantwortlichkeit der Ärzte beim Arzneimittelmanagement prozesshaft zu stärken“. Der im Gesetzentwurf vorgeschlagene Weg sei von „höchst zweifelhaftem Nutzen“ und entziehe der Gesundheitsversorgung „erhebliche Finanzmittel“ in der Größenordnung von mehr als zehn Millionen Euro jährlich. Außerdem seien gar nicht genügend Apotheker vorhanden, so dass viele Kliniken das Gesetz gar nicht einhalten könnten.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #103.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning