21. Apr. 2020
Bildung

Kita-Notbetreuung soll flexibel vor Ort geregelt werden

Der Ärger in den Kommunen über die neuen Regeln für die Kita-Betreuung war groß, der Ärger bei vielen Eltern noch viel größer. Wessen Kinder können nun betreut werden und wer fällt nicht unter die Kriterien – das war vielen Trägern und Eltern nicht so klar. Die Grünen im Landtag kritisierten am Dienstag „schwammige Formulierungen“ der Landesregierung. „Das ist ein Problem der Kommunen, auf die man aber den Konflikt nicht verlagern darf“, mahnte Grünen-Fraktionschefin Julia Hamburg. Die Folge sei, dass die Umsetzung der Regeln regional sehr unterschiedlich erfolge. Da könne es passieren, dass im Emsland Menschen als systemrelevant gelten, in anderen Landkreisen aber nicht. [caption id="attachment_49592" align="alignnone" width="780"] Kultusminister Grant Hendrik Tonne, Städtetags-Chef Jan Arning und die Fraktionsvorsitzende der Grünen Julia Hamburg - Foto: Tonne, NST, Grüne-Fraktion Nds.[/caption] Land und Kommunen haben heute versucht, sich zu verständigen. In einer Presseinformation war im Anschluss von einer „konstruktiven Telefonschalte“ die Rede. Dabei betonte Kultusminister Grant Hendrik Tonne, dass die Regelungen nur „orientierende Hinweise des Landes seien. „Die Auslegung muss vor Ort passieren. Dass die Notbetreuung im Sinne der Eltern und des Gesundheitsschutzes geschieht, ist unsere gemeinsame Leitlinie", sagte Tonne. https://www.youtube.com/watch?v=b3AsCL-4x7E&t=3s Zudem hat man dem Kultusminister zufolge wir „einvernehmlich unterstrichen, dass die Umsetzung ab heute nur schrittweise zu realisieren ist“. Dieser Punkt war für Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, besonders wichtig. Sowohl die Aussage des Ministers,  dass die Ausweitung der Notbetreuung in dieser Woche nur schrittweise geschehen könne, sowie der Hinweis auf den nur empfehlenden Charakter des Schreibens werde bei der Umsetzung vor Ort helfen, erklärte Arning.
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Bereits in der heutigen Ausgabe hatte das Politikjournal Rundblick von einer Entspannung zwischen Land und Kommunen berichtet. Da die Regeln des Landes lediglich als Orientierungsrahmen gedacht sind, können die Eltern aus der neuen Verordnung vom 17. April auch keinen Rechtsanspruch auf einen Platz ihres Kindes in der Notbetreuung ableiten. Weiter hieß es im Rundblick-Bericht, die Personalvorgaben, zwei Erzieher und maximal fünf betreute Kinder je Notgruppe, seien keine verbindliche Vorschrift, sondern eine Richtlinie.
Die Landesregierung muss kreativ werden und Freiräume in Kleinen schaffen.
Die Grünen im Landtag forderten derweil mehr Flexibilität bei der Kinderbetreuung. So könne man zum einen stärker auf Betreuungsgemeinschaften setzen, in denen Familien die Kinder wechselseitig betreuen oder auch eine Notbetreuung in Zoos oder Tierparks, in denen sich dafür möglicherweise Scouts für diese Aufgabe finden lassen würden. „Die Landesregierung muss kreativ werden und Freiräume in Kleinen schaffen“, forderte die Fraktionsvorsitzende Julia Hamburg.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning