9. Feb. 2020
Finanzen

Kirchhof nennt Zinspolitik der EZB „verfassungswidrig“

Der Steuerexperte und frühere Bundesverfassungsrichter Prof. Paul Kirchhof hat die Finanzpolitik der Europäischen Zentralbank und die Abgabenpolitik der Bundesregierung scharf kritisiert. In einem Vortrag vor der Zahnärztekammer Niedersachsen sagte er, aus seiner Sicht sei die europäische Politik der Niedrigzinsen „verfassungswidrig“. Die Entwertung der Sparvermögen verstoße gegen die Eigentumsgarantie im Grundgesetz, das gelte vor allem für die sogenannten „Negativzinsen“ auf Guthaben: „Wenn ich Geld dafür bezahlen muss, dass ich mein Geld der Bank gebe, damit diese es für ihre Zwecke nutzen und darüber verfügen kann, dann ist das ein Eingriff in die Eigentümerfreiheit und nicht mit unseren Verfassungsprinzipien vereinbar“, sagte Kirchhof. Er übte zugleich scharfe Kritik an der Kompliziertheit des Steuerrechts, die sich in den vergangenen Jahrzehnten enorm gesteigert habe. Kirchhof gilt seit vielen Jahren als ein Vordenker einer radikalen Steuerreform, er gehörte im Bundestagswahlkampf 2005 als Parteiloser zum Kompetenzteam der damaligen CDU/CSU-Kanzlerkandidatin Angela Merkel.
Gesetze müssen so formuliert sein, dass sie die Menschen ansprechen.
Der inzwischen 76 Jahre alte emeritierte Professor stellte seinen Vortrag in Hannover unter die Überschrift: „Der Aufbruch in beherzter Freiheit in Zeiten eines wirtschaftlichen und technischen Umbruchs.“ Dabei startete er mit philosophischen Grundfragen. Die Freiheit, betonte er, müsse zwangläufig mit Verantwortlichkeit einhergehen. Wer eine Familie gründe oder ein Unternehmen, übernehme automatisch Verantwortung für seine Kinder, seine Kunden und die Qualität der angebotenen Produkte. Nur so funktioniere das Staatswesen – nämlich mit der Voraussetzung, dass die Menschen jeden Morgen aufstehen und Pflichten erfüllen, miteinander kommunizieren und auch wählen gehen. „Wenn niemand mehr zur Wahl geht, kann unser System nicht mehr bestehen bleiben.“ Jungen Leuten müsse beigebracht werden, dass Beliebigkeit und Bindungslosigkeit mit einem Verlust von Freiheit einhergehe. „Wer Freiheit erleben will, muss sich binden.“ Gefährlich sei es, wenn anonyme Beschimpfungen in sozialen Medien Schule machen würden: „Das wäre organisierte Unverantwortlichkeit. Meinungsfreiheit heißt, dass ich mit meinen Namen und meinem Gesicht für das einstehe, was ich von mir gebe.“ Wenn es um die Gleichheit gehe, müsse der Staat der Unterschiedlichkeit jedes Menschen Rechnung tragen. Beim Zugang zu Führungspositionen in Staat und Wirtschaft gelte das Prinzip der Bestenauslese. Bei der Erteilung einer Baugenehmigung dürften indes solche Kriterien keine Rolle spielen. Der Staat müsse den Betroffenen „eine für jede Lebenssituation bereichsspezifische Gleichheit“ gewährleisten. Gleichheit sei mehr als der Ruf nach Gleichbehandlung.

Kirchhof: Griechenland treibt die EU auseinander

Nun sieht Prof. Kirchhof in der gegenwärtigen Steuer- und Wirtschaftspolitik große Defizite. Das Geld, betont er, sei als Tauschmittel ohne Ethos und Moral an bestimmte Prinzipien gebunden: Es solle durch Arbeit und Leistung verdient werden. Wenn dann aber die Notenbanken in den USA und in Europa den Staaten eine ständige Geldvermehrung gestatteten, in der EZB monatlich im Umfang von 20 Milliarden Euro, dann werde das Prinzip verletzt. „Die EU bedroht das System“, sagt der Experte. Wenn etwa festgeschrieben sei, dass kein Euro-Staat den Schuldenstand von 60 Prozent des Bruttoinlandsproduktes übersteigen dürfe, dann sei das gesetzt. „In Griechenland aber sind 181 Prozent erreicht, und es geht Richtung 182 Prozent – gleichzeitig beschließt die Kommission, das Ziel sei erreicht und die Auflagen könnten erlassen werden. Damit treibt Griechenland die EU auseinander“, betont Prof. Kirchhof. Ein riesiges Problem bestehe auch in der deutschen Steuergesetzgebung. „Gesetze müssen so formuliert sein, dass sie die Menschen ansprechen.“ Wenn aber ein Steuerpflichtiger im Einkommenssteuergesetz nachschaue, welcher Steuersatz für ihn gelte, dann stoße er in Paragraph 32a auf eine komplizierte Formel. „Diese kann dann nicht einmal der Steuerberater erklären – zumindest nicht, solange er sein neuestes Computerprogramm nicht geladen hat.“ Dies sei ein sehr ernster Missstand, meint Prof. Kirchhof: „Der Gesetzgeber verweigert das Gespräch mit dem Steuerpflichtigen.“
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #026.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning