Die für die Kirchen und Religionsgemeinschaften verpflichtenden Hygienekonzepte haben sich bewährt, werden fortlaufend überprüft und können bei steigenden Zahlen angepasst werden.
„Wenn es jetzt aufgrund steigender Infektionszahlen zu Allgemeinverfügungen der Städte und Landkreise kommt, in denen nicht zwischen Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen unterschieden wird oder implizit Gottesdienste wie in Delmenhorst mit unter ein allgemeines Veranstaltungsverbot fallen sollten, ist dies in unseren Augen ein unzulässiger Eingriff in die Religionsfreiheit und keinesfalls von der Corona-Verordnung des Landes gedeckt“, erklärte Gäfgen-Track nun gegenüber dem Politikjournal Rundblick.
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„Die für die Kirchen und Religionsgemeinschaften verpflichtenden Hygienekonzepte haben sich bewährt, werden fortlaufend überprüft und können bei steigenden Zahlen angepasst werden.“ Sie betonte zudem die Bedeutung gottesdienstlicher Angebote, die auch digital oder im Freien stattfinden könnten. „Es ist unsere kirchliche Aufgabe, auf vielfältigen Wegen persönlich Kontakt zu den Menschen zu halten.“
Kirchenamt: Gottesdienste haben oberste Priorität
Im Kirchenamt der Landeskirche Hannovers wird derzeit eine neue Handlungsempfehlung als Reaktion auf die stark ansteigenden Infektionszahlen vorbereitet, die Ende des Monats veröffentlicht werden soll. Das erklärte zu Beginn der Woche Arend de Vries, Geistlicher Vize-Präsident der Landeskirche Hannovers. In dieser Empfehlung soll auch eine Priorisierung der Veranstaltungen vorgesehen sein. „Ich sehe Gottesdienste ganz am Ende der Reihe von Veranstaltungen, die abgesagt werden sollten“, sagte de Vries. Außerdem stellte er klar: „Taufen und Trauungen sind Gottesdienste. Die Zahl der Teilnehmenden richtet sich schon jetzt nach den vorhandenen Räumlichkeiten.“ Gleiches sei auch für Beerdigungen klar geregelt.